Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 T „Sport- und Freizeitzentrum; Teilbereich Tennisanlage“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zum Zweck der Ausweisung eines überbaubaren Bereiches zur Errichtung einer Kindertagesstätte.

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Die zeichnerische Darstellung des Änderungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Herr Lorenz erläutert anhand der dieser Niederschrift beigefügten Luftbilder und  des dort gültigen Bebauungsplanes die künftige Lage und das dazu bestehende Baurecht. Um dort die geplante Kinderbetreuungseinrichtung realisieren zu können, sei aber die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 T erforderlich.

 

Herr Harjes hat Bedenken, dass die geplante Einrichtung zu knapp bemessen sein könne, da durch neue Baugebiete der Bedarf noch weiter ansteigen könne. Bürgermeister Albers erwidert, dass laut Kita-Monitor derzeit nur eine Einrichtung für 2 Gruppen erforderlich sei. Man plane nun eine Einrichtung für 3 Gruppen, so dass eine Reserve für eine Gruppe vorhanden sei. Damit plane man mutig in die Zukunft. Die Raumgrößen seien so vorgesehen, dass sowohl Kindergartengruppen als auch Kindertagesstättengruppen möglich seien. Wenn über diese großzügige Planung hinaus ein Bedarf entstehen sollte, wäre ein Anbau möglich und zusätzlich ein Platz für einen Container vorhanden. 

 

Herr Lorenz ergänzt, dass beabsichtigt sei, die gleichen Pläne zu verwenden, die für den Bau des Kindergartens Hammerschmidtstraße verwendet wurden. Dadurch würden Planungskosten gespart.

 

Herr Harjes begrüßt diese Verfahrensweise und erkundigt sich, ob sich evtl. Synergien mit der Tennishalle des MTV Jever hinsichtlich des Baues eines gemeinsamen BHKW’s ergeben könnten. Herr Lorenz erwidert, dass man dieses andenken könne. Es seien bereits Synergien mit den Parkplätzen vorgesehen, die tagsüber von dem Kindergarten und abends von den Besuchern der MTV-Sportstätten genutzt werden könnten.

 

Der Vorsitzende lobt die geplante Modulbauweise. Die Planung des Kindergartens an der Hammerschmidtstraße habe sich bewährt. Diese zu wiederholen finde seine Zustimmung.

 

Herr Harjes weist darauf hin, dass das Gelände derzeit bewaldet sei. Er erkundigt sich, ob hier Kompensationsmaßnahmen erforderlich seien. Dieses verneint Herr Lorenz. Es liege ein rechtswirksamer Bebauungsplan darüber, so dass eine sofortige Bebaubarkeit möglich sei.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.