Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Neubau einer dreizügigen Kindertagesstätte zur Deckung des gestiegenen Betreuungsbedarfs und zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs der Eltern auf einen Betreuungsplatz (Kindergarten und Krippe) wird grundsätzlich zugestimmt.

 

 

 


Herr Müller trägt anhand der Sitzungsvorlage zur Thematik vor. Hierbei verweist er nochmals auf den unerwartet starken Geburtenjahr 2016 mit 145 Kindern gegenüber einer sonst üblichen Jahrgangsstärke von lediglich ca. 110 Kindern. Daneben steige stetig die Anmeldequote im Krippenbereich auf nunmehr fast 70 %, die in dieser Größenordnung nicht zu erwarten gewesen sei.

Der Rat habe ein Betreuungskonzept beschlossen, wonach die Stadt Jever unter anderem eine nachhaltige und qualitativ gute Betreuung in den Kindertagesstätten stets gewährleisten wolle. Diesem Grundsatz folgend, sei der Neubau einer weiteren Kindertagesstätte unumgänglich, um das derzeit sehr gute Betreuungsniveau halten zu können. Auch sei eine dreizügige Einrichtung erforderlich, damit zukünftig auf Containerlösungen verzichtet werden könne. Darüber hinaus werde man bei einer  Einrichtung mit 3 Gruppen in die Lage versetzt, die von den Eltern bevorzugt gewünschte Vormittagsbetreuung auszubauen. Es gestalte sich zudem immer schwieriger pädagogisches Fachpersonal für eine reine Nachmittagsbetreuung zu bekommen.   

Um zudem noch zukunftsweisend zu planen, sollte der Bau der neuen Kindertagesstätte in modulbauweise erfolgen, um sich eine kostengünstige Option für einen eventuell später erforderlichen Erweiterungs- bzw. Anbauten zu erhalten.

 

Herr von Ewegen fragt an, ob die Möglichkeit einer Umstrukturierung bzw. einer anderweitigen Nutzung der Einrichtung für den Fall wieder sinkender Kinderzahlen bestünde bzw. bedacht worden sei.

Des Weiteren seien für ihn im Vergleich zur Krippe an der Schützenhofstraße die hohen Baukosten nicht nachvollziehbar.

 

Bürgermeister Albers antwortet, dass bereits die Einrichtung in der Schützenhofstraße so konzipiert sei, dass diese bei rückläufigem Betreuungsbedarf in Wohnraum umgewandelt werden könne. Zudem sei man bestrebt, die zusätzlich in der Lindenallee eingerichtete Kleingruppe wieder aufzulösen.

Die zu erwartende Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich werde aller Voraussicht nach zu einer Ausweitung der Ganztagsbetreuung führen. Nicht zuletzt aus diesem Grund sei ein rückläufiger Betreuungsbedarf aus jetziger Sicht eher unwahrscheinlich.

 

Die vergleichsweise hohen Baukosten seien darauf zurückzuführen, dass für eine Einrichtung mit mehr als 2 Gruppen ein Bewegungsraum und auch ein gesonderter Mitarbeiterraum gesetzlich vorgeschrieben seien.

 

Bürgermeister Albers weist abschließend darauf hin, dass entgegen den Angaben in der Sitzungsvorlage zu den finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2018 zunächst lediglich 200.000,00 EUR für die Planung, für Baunebenkosten und für die Bodenvorbereitung benötigt würden sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ebenfalls 200.000,00 EUR, um erste Ausschreibungen veranlassen zu können.

 

Sodann beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: