Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten ab dem 01.10.2018.

 

Die Kindertagesstättengebührensatzung vom 28.02.2013 wird zum 30.09.2018 aufgehoben.

 


 

Herr Müller trägt anhand der Sitzungsvorlage zum Sachverhalt vor. Hierbei geht er nochmals auf eine zukünftig sinnvolle Anwendung der 50 % Ermäßigungsregelung bei Geschwisterkinder ein, wonach diese Regelung zukünftig nur gelten werde, wenn die Geschwisterkinder auch alle beitragspflichtig seien.

Gleichzeitig werde sie nicht mehr zur Anwendung kommen bei den ergänzenden Betreuungen an der Paul-Sillus Schule und an der Grundschule Cleverns. Diese beiden Betreuungsformen seien im Gegensatz zum Hort Harlinger Weg ohnehin nicht von den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) erfasst.

Eine weitere Neuregelung sei eine moderate Erhöhung der Kosten für die Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten. Hier sei eine Anpassung letztmalig im Jahr 2013 erfolgt.

 

Herr Harjes erklärt, dass seine Fraktion der neuen Gebührensatzung zustimmen werde, da trotz der nicht unerheblichen Anhebung der Beiträge für die Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten die Beitragsfreiheit im Kindergarten für eine Betreuungszeit bis zu 8 Stunden sichergestellt sei.

 

Herr Matern teilt mit, dass auch die SWG zustimmen werde. 

Ohne weitere Aussprache beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

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