Herr Theemann merkt an, dass seine Aussage in der Niederschrift Nr. 17 unter TOP 6 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bahnhofstraße/Adolf-Ahlers-Straße“ verkehrt erfasst worden sei. Er habe nicht gesagt, dass die Verkaufsflächenerhöhung um 200 m² zu vermindern sei, sondern dass die Verkaufsflächenerhöhung auf 200 m² zu begrenzen sei. 

 

Das Protokoll Nr. 19 vom 06.06.2018 wird einstimmig genehmigt.