Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 106 „westlich Beim Dünkagel" mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Schulte und Herrn Korte vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner. Er erteilt sodann Herrn Korte das Wort, der anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation auf den Werdegang und die Zielsetzung dieses Bauleitplanverfahrens eingeht und dann in komprimierter Form die eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vorstellt. Herr Korte weist darauf hin, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie wie bereits im frühzeitigen Beteiligungsverfahren auch im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eine sehr ausführliche Stellungnahme abgegeben habe. Sein Planungsbüro habe jedoch versäumt, diese Stellungnahme nach der frühzeitigen Beteiligung mit in die Begründung aufzunehmen. Er entschuldigt sich dafür. Der Hinweis auf die sulfatsauren Böden sei nicht ungewöhnlich, da diese in Norddeutschland öfter vorkommen. Dieses Thema sei im Rahmen der Bauausführung zu behandeln. Die Entscheidung der Bodeninanspruchnahme für Wohngebiete habe der Rat durch die Verabschiedung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2009 getroffen und konkretisiere diese nun durch den Bebauungsplan Nr. 106. Im Endeffekt verändere sich die Planzeichnung nicht; die Begründung werde aber erweitert.

 

Herr Harjes erkundigt sich, ob es sulfatsaure Böden in dem Baugebiet Klein Grashaus gegeben habe. Herr Lorenz erwidert, dass es diese teilweise im Normannenviertel gegeben habe. Pfahlgründungen seien im Bereich von Reifen Kaufmann vorgenommen worden.

 

Herr Udo Albers fragt, ob die Gefahr bestünde, dass von dem sulfatsauren Boden Geruchsemissionen ausgehen. Bisher sei seines Erachtens noch nie in Bauleitplanverfahren darauf hingewiesen worden. Herr Lorenz antwortet, dass es nur zu Reaktionen komme, wenn Sauerstoff an diese Böden gelange. Da sie aber mit Mutterboden abgedeckt werden, entstünden keine Geruchsemissionen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.