Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgestellte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 T „Sport- und Freizeitzentrum, Teilbereich Tennisanlage“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf das Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Vorsitzende begrüßt Herrn Weydringer vom Planungsbüro HWPlan Stadtplanung und erteilt diesem das Wort. Herr Weydringer stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die Örtlichkeit und Planung vor. Das Gelände, auf dem die neue Kindertagesstätte errichtet werden soll, sei heute stark verbuscht und durch einen üppigen Gehölzbestand geprägt. An den Bereich schließe eine Maßnahmenfläche für Natur und Landschaft an, in der keine Bebauung zulässig sei. Diese werde evtl. als Außenfläche für die Kindertagesstätte tangiert. Das Sondergebiet Tennisanlage solle für diesen Teilbereich zu einer Fläche für den Gemeinbedarf umgewandelt werden. 

 

Herr Dr. Funk stellt fest, dass der Kindergarten Schützenhofstraße so konzipiert worden sei, dass man bei rückläufigen Kinderzahlen die Räumlichkeiten in Wohnungen umwandeln könne. Er erkundigt sich, ob dieses hier auch so möglich sei. Herr Weydringer erwidert, dass dieses bei der Widmung der Fläche für den Gemeinbedarf so nicht möglich sei. Er halte die Nutzungen Sport und Wohnen in direkter Nachbarschaft aber auch für problematisch. Bürgermeister Albers erklärt, dass er davon ausgehe, dass bei rückläufiger Nachfrage vorrangig die Kindertagesstätte an der Schützenhofstraße in Wohnraum umgewandelt werde.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.