Herr Schwarz erläutert die Mitteilungsvorlage und dankt dem Fahrradbeauftragten Herrn Borgmann, der sich die jeverschen Straßen diesbezüglich vorgenommen habe.

Herr Schwarz führt an, dass z.B. in der Theodor-Fetköter-Straße aufgrund einer 90 Grad-Kurve eine gegenläufige Freigabe der Einbahnstraße nicht möglich sei, da aufgrund der Nichteinsehbarkeit Gefahren bestünden. Hindernisgrund sei teilweise auch der Straßenbelag. Man werde die möglichen Straßen nun nach und nach beschildern und damit den Verkehrsentwicklungsplan weiter umsetzen.

Herr D. Eden erklärt, dass zum Beispiel in der Schlosserstraße für Autofahrer nicht ersichtlich sei, dass Radfahrer entgegen kommen könnten. Hier sei eine bessere Beschilderung von beiden Seiten notwendig. Die Verwaltung werde den Vorschlag aufnehmen.

Dieses, so ergänzt Frau Remmers, sei auch in der Kaakstraße wichtig.

Herr S. Eden fragt nach, ob man nicht nur die Straße beschildern könne, in denen die Möglichkeit der gegenläufigen Freigabe nicht möglich sei, da es immer mehr Schilder gebe.

Dieses lasse lt. Herrn Schwarz die Straßenverkehrsordnung nicht zu.

Auf Nachfrage erklärt Herr Schwarz, dass in der Rahrdumer Schweiz dann künftig beide Seiten von Radfahrern befahren werden können.