Herr Lorenz erläutert anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die Grundlagen für den erarbeiteten Lärmaktionsplan.

 

Herr Harjes erkundigt sich, warum die Mühlenstraße im Rahmen  der Lärmkartierung nicht untersucht worden sei. Herr Lorenz bestätigt, dass es sich einerseits um eine städtische Straße handele und andererseits die Anzahl von 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr auf dieser Straße nicht erreicht werde.

 

Herr Lorenz erläutert, dass aufgrund der zugrundeliegenden EU-Richtlinie eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfolgen habe. Dazu sei aber keine Vorgabe gemacht worden, so dass diese wie bei der Bauleitplanung durchgeführt werde. Jeder Bürger habe dann die Möglichkeit, ins Rathaus zu kommen, seine Adresse zu nennen und sich erläutern zu lassen, wie weit er bzw. sie tangiert sei. Eventuelle Stellungnahmen, die in diesem Rahmen abgegeben werden, würden dann in den Entwurf eingearbeitet.

 

Herr Udo Albers lobt die Verwaltung für diese Feinarbeit. Man müsse aber in Richtung Bund anmerken, dass wieder einmal etwas an die Gemeinden heruntergereicht werde. Der Bund sei selbst Verursacher von Lärm, der vermieden werden könne. Beispielsweise könnten Reifen von Kraftfahrzeugen, die schon nach Dezibel klassifiziert werden, noch strenger reglementiert werden. Dieses gelte auch für laute Sportauspuffanlagen oder Motorräder. Mit dieser Richtlinie habe man sich einen Papiertiger gebaut.

 

Herr Harjes begrüßt, dass in dem Lärmaktionsplan auf das Radfahren hingewiesen werde. Er erkundigt sich, ob es Richtwerte für Verkehrslärm von Bundesstraßen gebe. Dieses verneint Herr Lorenz. Der Bund wolle sich als Straßenbaulastträger nicht selbst einschränken. Die Gemeinde könne den Lärmaktionsplan nur in der vorgeschriebenen Art und Weise weiter verfolgen. Im Rahmen des Lärmaktionsplans werden Vorschläge zur Lärmminderung aufgenommen. Die Gemeinden seien aber weder Straßenbaulastträger, der Flüsterasphalt aufbringen könne, noch Gesetzgeber, der strengere Regelungen für die Lautstärke von Reifen festlegen könne. Die Gemeinde könne nur Wälle oder baulichen Lärmschutz per Bebauungsplan festlegen.

 

Herr Dr. Funk schätzt die Betroffenheit aufgrund der vorgestellten Zahlen als sehr gering ein. Er halte den Lärmaktionsplan für „Unsinn“.

 

Herr Lorenz erläutert, dass die Verwaltung noch im September in die Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplanes gehen wolle. Er hoffe auf eine gute Beteiligung. Das Ergebnis werde dann den politischen Gremien vorgestellt.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, ob, wenn die B 210 noch durch Jever laufen würde, der Bund für den Lärmaktionsplan bzw. für Lärmminderungsmaßnahmen zuständig wäre. Dieses verneint Herr Lorenz. Die EU-Richtlinie richte sich nur an die Gemeinden. Der Bundesgesetzgeber habe es versäumt, sich selbst in die Pflicht zu nehmen.

 

Herr Udo Albers fragt weiter, ob bei Neubau von städtischen Straßen eine Lärmkartierung erfolgen müsse. Herr Lorenz erklärt, dass dieses nicht der Fall sei, da eine Lärmkartierung nur für qualifizierte Straßen wie Bundes- und Landesstraßen erfolge. Es könne aber sein, dass dieses noch weiter heruntergebrochen werde.

 

Herr Udo Albers stellt fest, dass die Lärmwerte nur errechnete Werte seien. Er wirft die Frage auf, ob man gegen diese angehen könne, wenn beispielswese in einer 30-er-Zone aufgrund Nichteinhaltung der Geschwindigkeit die Lärmwerte nicht mehr eingehalten werden. Dieses verneint Herr Lorenz. Es werde grundsätzlich davon ausgegangen, dass aufgestellte Regeln eingehalten werden.