Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 1

 

 


Herr Harjes weist darauf hin, dass die Probleme im Saterländer Weg (gemeint Stadlander Weg) auch auf die Abführung von Oberflächenwasser beruhen und durch die Biodiversität und der damit verbundenen Versickerung auf den Grundstücken weniger Oberflächenwasser anfallen würde. Dieser Gesichtspunkt sollte ebenfalls bedacht werden.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass die SWG-Fraktion diesen Antrag nicht unterstützen werde, da er zu tief in den privaten Bereich eindringe und eine Reglementierung der Bürger darstelle. Die damit angestrebten Regelungen sollen bereits für das neue Baugebiet „westlich Am Dünkagel“ gelten. Deren Käufer würden erhöhte Gründungskosten haben und sollen dann auch noch diese neuen Regelungen beachten. Dieses könne dazu führen, dass die Grundstücke unverkäuflich würden. Er schlage zur Güte vor, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag zurückziehen und neu einreichen sollte, jedoch nur bezogen auf öffentliche Flächen.

 

Herr Wolken beurteilt die angestrebten Regelungen wie die ehemalige Baumschutzsatzung, die es mittlerweile nicht mehr gebe.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass im Rahmen der Bauleitplanung besprochen worden sei, wie die Biologie in den Baugebieten sein solle. Im Bebauungsplan Nr. 60.2 (Erweiterung Normannenviertel) seien zudem die zu verwendenden Baumsorten festgeschrieben worden. Die Stadt solle das Fass nicht auf machen und kontrollieren. Während ein Eigentümer evtl. keinen Baum pflanze, pflanze der anderen evtl. 2 oder 3. Im Endeffekt gleiche sich alles aus.

 

Herr Dr. Funk erklärt, dass in dem Antrag von Steinwüsten geredet werde. Wenn es solche geben sollte, dann sollten diese nachgewiesen und im Einzelfall besprochen werden. Er könne dem Antrag zustimmen.

 

Herr Theemann lehnt es ab, noch mehr zu regulieren. Damit habe die Stadt dann eine Controllingaufgabe mehr. Jeder solle die Gestaltung seines Grundstückes selber vornehmen. Die Versiegelung sei im Bebauungsplan geregelt. Dieses sei ausreichend. Eine neue Regelung im Sinne des Antrages und die damit verbundene Kontrolle binde in der Verwaltung unnötig Kräfte. Herr Udo Albers unterstützt diese Aussage.

 

Herr Harjes führt aus, ein Motiv für diesen Antrag sei die zitierte Steinwüste. Seine Fraktion werde aber nicht durch die Baugebiete fahren und diese aufnehmen. Vielmehr solle die Verwaltung prüfen, was möglich sei. Es gehe nicht darum, alles im Einzelnen zu regeln. Er selbst glaube nicht, dass alle Grundstückseigentümer die festgesetzten Bäume pflanzen.

 

Herr Theemann erwidert, dass er die Regelungslücke nicht erkennen könne. Es sei über die Bebauungspläne doch schon alles geregelt.

 

Herr Harjes erklärt, dass er eine Lücke im Beratungsbedarf der Grundstückseigentümer sehe. Hier müsste viel mehr Aufklärung betrieben werden.

 

Der Vorsitzende lässt sodann darüber abstimmen, ob der Antrag in eine der nächsten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses inhaltlich behandelt werden soll.

Dieses wird mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Vorsitzende sieht es als wichtig an, dass bei Neubaugebieten deutlicher darauf hingewiesen werde, was an Bepflanzungsregeln im Bebauungsplan enthalten seien. Herr Udo Albers ergänzt, dass es eine gangbare Lösung wäre, den Grundstückseigentümern eine Empfehlung an die Hand zu geben, wie der Garten zu gestalten sei.

 

Bürgermeister Albers bittet die Fraktionen darum, bis zum VA zu überlegen, inwieweit doch über den Antrag beraten werden solle. Wenn der VA beschließe, sich nicht mit dem Antrag zu befassen, werde sich die Verwaltung damit auch nicht mehr befassen.

 

Herr Hagestedt weist darauf hin, dass jeder potenzieller Käufer ein Exposé erhalte, in dem die Festsetzungen des Bebauungsplanes und damit die Regelungen bezüglich zu pflanzender Bäume enthalten seien. Es gebe dazu auch vermehrt Rückfragen, die vom Umweltbeauftragten beantwortet würden.