Herr Lorenz teilt mit, dass er am 20.09.2018 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg an der Sitzung zum Normenkontrollantrag in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 102 „Service-Wohnen an der Mühlenstraße“ teilgenommen habe.

Nach Anhörung der Antragsteller und der Vertreter der Stadt Jever sei der Antrag durch den 1. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg abgelehnt worden.

Die Revision sei nicht zugelassen worden, so dass der Bebauungsplan rechtskräftig sei und bleibe.