Beschluss: Abstimmung: bei Stimmengleichheit abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Jever beteiligt sich an der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 10.097,76 €.

 

Der Bürgermeister wird für die Beteiligungserklärung an der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er wird ermächtigt, entsprechende Untervollmachten zu erteilen.

 

 

 


Beigeordneter Janßen weist darauf hin, dass der Rat ein vergleichbares Angebot der EWE mit leicht veränderten Konditionen bereits im Oktober 2013 einstimmig abgelehnt habe. Die SPD-Fraktion bleibe bei dieser Entscheidung, weil sie hierfür mehrere gute Gründe sehe.

 

Der schon vorhandene Schuldenbetrag der Stadt Jever mit 6 Millionen Euro werde durch eine Beteiligung weiter erhöht. Im Übrigen sei es nicht Aufgabe der Stadt, sich an einem wirtschaftlichen Unternehmen zu beteiligen, das mit Risiken des Wertverlustes beim Netz, der Dividendenschwankungen und einer eventuellen Insolvenz behaftet sei. Außerdem bleibe die Einflussnahme der Stadt auf das Unternehmen auch bei einer Maximalbeteiligung sehr gering. Das Argument, dass durch eine Beteiligung eine Verbesserung des Haushaltsergebnisses erzielt werden könne, ziehe für seine Fraktion ebenfalls nicht. Sie sei der Auffassung, dass diesbezüglich andere Prioritäten gesetzt werden sollten. Eine Verbesserung des Haushaltes wäre ohne ein entsprechendes Risiko möglich gewesen, wenn nicht auf die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages und der Zweitwohnungssteuer verzichtet worden wäre.

 

Ratsherr Theemann erklärt, sicherlich sei es richtig, dass die Stadt sich grundsätzlich nicht an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligen sollte. In diesem Fall sei die Situation jedoch anders gelagert, weil es sich bei der EWE um ein Unternehmen handele, dass die Infrastruktur für einen Teil der regionalen Daseinsvorsorge gewährleiste. Damit ein solches Unternehmen nicht in andere Hände falle, sei es für die Kommunen sehr wohl wichtig, sich in diesem Bereich zu engagieren. Einer kleinen Kommune sei es nicht möglich, diese wichtige Aufgabe selbst zu übernehmen, deshalb könne sie froh sein, dass es mit der EWE hierfür einen starken Partner gebe, der bei der Wahrnehmung seiner Aufgabenstellungen unterstützt werden sollte. Die damit verbundenen Risiken lägen nach Auffassung der FDP-Fraktion in einem überschaubaren Rahmen. Eine Beteiligung mit dem Mindestbetrag von circa 10.000 € mache in diesem Zusammenhang keinen Sinn, sodass er für seine Fraktion den Antrag stelle, sich an der EWE Netz GmbH mit dem Maximalbetrag zu beteiligen.

 

Beigeordneter Schönbohm ist der Meinung, dass es sich bei diesem Thema vielmehr um eine wirtschaftliche als um eine politische Entscheidung handele. Die von der Verwaltung vorgelegten Informationen einschließlich der möglichen Risiken seien sehr umfangreich und somit als Laie nur sehr schwer zu bewerten. Eine Firmenbeteiligung sei grundsätzlich immer mit erheblichen Risiken verbunden, wenngleich diese bei der heutigen Entscheidung überschaubar seien.

 

Letztendlich müsse entschieden werden, ob die Stadt Jever einen weiteren Kredit zu verhältnismäßig günstigen Konditionen aufnehmen wolle, um dadurch einen Betrag von circa 60.000 € erwirtschaften zu können, wobei diese Summe wahrscheinlich auch nur anteilig bei der Stadt verbleiben werde, während die Verschuldung um 2,5 Millionen Euro ansteigen werde. Eine symbolische Beteiligung mit dem Minimalbetrag mache seines Erachtens keinen Sinn.

 

Da die SWG-Fraktion keinen Fraktionszwang vereinbart  habe, könne jedes Mitglied auch in dieser Frage nach seinem eigenen Wissen und Gewissen eine Entscheidung treffen.

 

Ratsherr Dr. Funk führt aus, auch er habe eine Beteiligung zunächst sehr kritisch gesehen. Vor dem Hintergrund, dass jährlich ein Betrag von circa 60.000 € für den Haushalt generiert werden könne und nach Ablauf von zehn Jahren eine Ausstiegsmöglichkeit bestehe, sei die CDU-Fraktion zu dem Ergebnis gelangt, sich mit dem Maximalbetrag an der GmbH zu beteiligen.

 

Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass das Stimmrecht der Stadt Jever unabhängig von der Höhe der Beteiligung immer unverändert gleich bliebe. Im Übrigen habe die EWE dieses Angebot unterbreitet, weil es in der Vergangenheit immer wieder Bestrebungen gegeben habe, das Unternehmen zu rekommunalisieren. Der Betrieb der Netze sei früher eine kommunale Aufgabe gewesen, die im Laufe der Zeit auf die EWE übertragen worden sei. Um dem Begehren der Kommunen nach mehr Mitspracherechten Rechnung zu tragen, habe die EWE entschieden, den Kommunen durch eine Beteiligung diesbezüglich entgegenzukommen. Es handele sich hierbei somit nicht um eine Beteiligung im klassischen Sinn, sondern die Stadt hole sich ihre ehemalige Aufgabe anteilsweise wieder zurück.

 

Beigeordneter Janßen bittet um Bestätigung, dass sich der Schuldenstand der Stadt Jever bei einer Maximalbeteiligung von 6 Millionen € auf 8,5 Millionen € erhöhen werde, wodurch die Pro-Kopf-Verschuldung auf circa 700 € steigen werde.

 

Während Herr Rüstmann die Gesamtverschuldung bestätigt, erklärt er, dass ihm zu der erhöhten Pro-Kopf-Verschuldung keine Berechnung vorliege. Er macht darauf aufmerksam, dass sich der Schuldendienst für dieses Darlehen selbst trage und die Stadt zusätzliche Einnahmen erzielen könne.

 

Ratsherr Cremer möchte wissen, ob sich der Gewinn durch die Auswirkungen auf die Kreisumlage noch reduzieren werde.

 

Herr Rüstmann erklärt, die Kreisumlage errechne sich aus der Steuerkraft einer Kommune. Dieser Gewinn liege außerhalb der Berechnung der Steuerkraft.

 

Sodann lässt der Ratsvorsitzende aufgrund des Antrages der FDP-Fraktion über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Die Stadt Jever beteiligt sich an der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 2.437.358 €.

 

Der Bürgermeister wird für die Beteiligungserklärung an der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er wird ermächtigt, entsprechende Untervollmachten zu erteilen

 

 

Mehrheitlich abgelehnt:            13 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Danach lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses abstimmen: