Bürgermeister Albers gibt bekannt, dass Herr Schönbohm und er zwei überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben bewilligt hätten. Für die Erneuerung des Zauns beim Kindergarten Ammerländer Weg sei ein Betrag von 9.000 € bewilligt worden. Der defekte Zaun habe für die Kinder eine Gefahrenstelle bedeutet, sodass eine schnelle Abhilfe geschaffen werden musste.

 

Außerdem sei für die Beseitigung von Mängeln im Graftenhaus, die durch einen Feuchtigkeitsschaden entstanden seien, ein Betrag von 20.000 € bewilligt worden. Da bisher keine einvernehmliche Klärung herbeigeführt werden konnte, wodurch der Schaden entstanden sei,  habe die Verwaltung vor dem nächsten Regen eine Beseitigung des Mangels in Auftrag gegeben. Die Feststellung der Verantwortlichkeit laufe unabhängig hiervon. Soweit dieses möglich sei, werde diese Ausgabe im Wege der Schadenersatzforderung geltend gemacht.