Bürgermeister Albers teilt mit, die Verwaltung habe geprüft, welche Auswirkungen die Neuregelung der Amtszeit des Hauptverwaltungsbeamten bezüglich der Reduzierung auf fünf Jahre auf die Amtszeit des nächsten Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Jever haben werde. Es sei festgestellt worden, dass seine Amtszeit am 11. November 2021  und somit 11 Tage nach Ablauf der Wahlperiode des Rates enden werde.  Das habe zur Folge, dass im Jahr 2021 die gewünschte Harmonisierung der beiden Wahlperioden in Jever noch nicht erfolgen könne und die Amtszeit des nächsten Hauptverwaltungsbeamten nach knapp zehn Jahren am 31. Oktober 2031 auslaufen werde. Dieses sei dadurch begründet, dass die Amtszeit des Hauptverwaltungsbeamten mindestens fünf Jahre betrage. Diese Voraussetzung könne durch den Ablauf seiner Amtszeit am 11.11.2021 wegen der 11 Tage im November nicht erfüllt werden. Das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung sei der Verwaltung vom Niedersächsischen Städtetag bestätigt worden.

 

Er halte dieses für eine gute Lösung, da es einem Hauptverwaltungsbeamten während einer Amtszeit von nur fünf Jahren kaum möglich sei, der umfangreichen Aufgabenstellung in angemessener Form gerecht zu werden.