Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Jever gemäß § 47 d des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ULR).

 


Der Vorsitzende erklärt einführend, dass Herr Lorenz bereits in der vorletzten Sitzung den Entwurf des Lärmaktionsplans ausführlich vorgestellt habe. Herr Lorenz führt aus, dass bei der nun durchgeführten Auslegung des Lärmaktionsplanes vereinzelt Bürger vorgesprochen und sich informiert haben. Stellungnahmen seien aber jeweils nicht abgegeben worden. Der Entwurf sei dann abschließend redaktionell ergänzt worden. Der Lärmaktionsplan werde künftig immer wieder Berücksichtigung finden, wenn Planungen an den betroffenen Straßen erfolgen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.