Sitzung: 15.10.2018 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BV/0626/2016-2021
Beschlussvorschlag:
a) Beschlussvorschlag:
Der Beschluss mit der
Beschlussvorlagennummer BV/0274/2016-2021, beschlossen durch den Rat der Stadt
Jever in seiner Sitzung am 26.10.2017, wird zurückgenommen.
b) Beschlussvorschlag:
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz
2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird
der beitragsfähige Aufwand für folgende selbständig nutzbare Abschnitte des
Straßenzuges „Memeler / Trakehner / Kolberger Straße“ gesondert ermittelt:
1. Abschnitt: Memeler
Straße von der Danziger bis zur Berliner Straße
2. Abschnitt: Memeler Straße von
der Berliner bis zur Kolberger Straße sowie Kolberger Straße von der Memeler
bis zur Königsberger Straße einschließlich Trakehner Straße
3. Abschnitt: Kolberger
Straße von der Königsberger bis zur Schützenhofstraße.
VA Rüstmann klärt über den Sachverhalt und die Hintergründe auf. Er weist insbesondere darauf hin, dass das Beitragsrecht es erforderlich mache, den 2. Bauabschnitt Memeler Straße um ein Teilstück der Kolberger Straße und die Trakehner Straße zu erweitern, obwohl deren Ausbau noch nicht vorgesehen gewesen sei.
RH Funk erkundigt sich danach, ob es vor dem Ausbau des 2. Bauabschnittes wieder eine Anliegerversammlung geben werde.
VA Rüstmann bejaht dies.
RF Rasenack erkundigt sich danach, ob die Kolberger- und die Trakehner Straße auf der Prioritätenliste gestanden hätten.
VA Rüstmann verneint dies und erklärt, die Straßen seien zwar in keinem guten Zustand, auf der Prioritätenliste aber noch nicht zu finden.
RH Harjes meint, es sei schwierig, den Bürgern zu erklären, warum diese Straßen dann ausgebaut würden.
VA Rüstmann erklärt, der Beschluss müsse nun erstmal zur rechtssicheren Abrechnung der Beiträge für den ersten Bauabschnitt neu gefasst werden. Ob die restliche Maßnahme zeitlich nach hinten geschoben werden solle, darüber müsse die Politik dann gegebenenfalls beraten.
RH Funk erklärt, das Schieben einer Maßnahme könne auch eine Kostenexplosion zur Folge haben und sei darum nicht immer ratsam.
Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.