Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Standorte für die mögliche Erweiterung der Ladeinfrastruktur in Jever zu suchen und vorzulegen.

 


Herr Lorenz führt zur Beschlussvorlage aus.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass die SWG die Beschlussempfehlung ablehnen werde. Im Masterplan sei von Kreditaufnahmen gesprochen worden. Zu diesem Zeitpunkt Geld in eine unreife Technik zu stecken, halte er für Unsinn. Er stelle sich die Frage, ob die Stadt Jever eine Tankstelle betreiben wolle. Könne sie damit Geld verdienen oder baue sie diese Anlagen nur für die Stromlieferanten. Herr Lorenz erwidert, dass die Stadt die jeweiligen Grundstücke zur Verfügung stelle und die Ladesäulen finanziere. Der Strom werde vom Netzbetreiber geliefert, und vom Nutzer direkt an diesen bezahlt.

 

Herr Udo Albers stellt fest, dass der Bund die E-Mobilität fordere und daher auch für die Förderung zuständig sei. Er sehe den Sinn nicht, dass die Stadt Jever 2 bis 3 Stromtankstellen zur Verfügung stellt.

 

Herr Dr. Funk erklärt,  dass es ihm unverständlich sei, dass 22 kW-Stromtankstellen ausgeschrieben werden, obwohl 50  kW-Stromtankstellen gebraucht werden. Dieses sei unnötig. Man solle den Antrag daher zurückstellen. Bürgermeister Albers erwidert, dass der Landkreis die Stromtankstellen bereits ausgeschrieben und auch vergeben habe.

 

Herr Theemann spricht sich ebenfalls gegen Stromtankstellen aus, da sie derzeit wenig Sinn machen. Man müsse erst wissen, in welche Richtung die Technik tendiere.

 

Herr Wolken erklärt, dass man sich um die Verbesserung der Infrastruktur der Elektromobilität kümmern müsse. Er könne aber damit leben, erst einmal mögliche Standorte zu suchen und sich diese vorstellen zu lassen.

 

Herr Udo Albers erklärt, er könne sich diesem Vorschlag anschließen, wenn die Standortsuche nicht mit Kosten verbunden sei und dafür nicht ein Planungsbüro in Anspruch genommen werden müsse.

 

Der Vorsitzende empfiehlt eine Änderung der Beschlussempfehlung. Über die nachfolgende, geänderte Beschlussempfehlung lässt er abstimmen.