Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

a)   Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der Straßenreinigung für das Haushaltsjahr 2019 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr wird erhöht auf 1,98 EUR je Fegemeter.

 

b)   Die im Entwurf vorliegende 19. Satzung zur Änderung der

            Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Jever vom

            20.12.1984, zuletzt geändert am 10.12.2015, wird als Satzung  

                beschlossen.


Bürgermeister Albers führt in den Sachverhalt ein.

RH Funk erkundigt sich danach, ob sich aufgrund der Ausschreibung tatsächlich nur eine Firma um den Auftrag zur Straßenreinigung beworben habe und ob die Ausschreibung unter diesen Umständen nicht aufgehoben und erneut veröffentlicht werden könne.

Bürgermeister Albers bestätigt, dass sich lediglich eine Firma an der Ausschreibung beteiligt habe. Er erklärt, dass der Preisanstieg unter anderem mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur Entsorgung des Straßenkehrichts zusammenhänge, und man bisher Glück gehabt habe, einen guten Preis erhalten zu haben.

RH Theemann erkundigt sich nach der Option, sich auf Kreisebene mit anderen Gemeinden zusammenzuschließen, um beispielsweise gemeinsam ein Straßenreinigungsfahrzeug zu kaufen und die Kosten zu teilen.

Bürgermeister Albers erklärt, die Voraussetzung für einen Zusammenschluss sei zunächst einmal das Vorhandensein der Leistung Straßenreinigung, was nicht bei allen Gemeinden im Umkreis zutreffe. Schortens habe diese beispielsweise nicht.

RH Theemann interessiert sich dafür, ob die Ausschreibung durch den Rat noch aufzuheben sei.

Bürgermeister Albers meint, dies sei denkbar, würde jedoch eine sehr gute Begründung erforderlich machen. In dem Fall müsse die neue Ausschreibung zum 1. Juli 2019 erfolgen. Dies hätte allerdings auch zur Folge, dass im ersten Halbjahr 2019 keine Straßenreinigung durchgeführt werden könnte.

Der Vorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.