Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 22, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Im Haushalt 2019 werden Mittel für die Planung des Lückenschlusses (Sandelermöns-Cleverns) des Radweges entlang der L 813 eingestellt. Im Haushalt 2020 werden weitere Mittel für die Planreife eingestellt. Im Haushalt 2021 werden die entsprechenden Mittel, die für den Erwerb der notwendigen Flächen für den Radwegebau benötigt werden, eingestellt und der entsprechende Grunderwerb getätigt.

 

 

 


Ratsherr Albers zeigt sich enttäuscht darüber, dass die Planungen für den Ausbau des Radweges entlang der L 813 im Haushalt 2019 verworfen worden seien. In dem Masterplan der Stadt Jever sei der Ausbau des Radweges entlang der L 813 eingeplant worden. Er führt aus, dass die Maßnahmen, die im Masterplan enthalten seien, auch umgesetzt werden müssten, wenn an dem Masterplan festgehalten werden solle. Er wünsche sich diesbezüglich ein größeres Engagement von Seiten des Bürgermeisters. Er merkt an, dass es seit dem Jahre 2000 einen Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Jever inklusive Zeichnungen darüber gebe, der die Anlegung des Radweges entlang der L 813 zustimme; die finanziellen Mittel jedoch bisher nie im Haushalt Berücksichtigung gefunden hätten. Weiterhin weist er auf eine Pressemitteilung hin, in der sich die SPD im Jahre 2008 mit dem damaligen Landtagsabgeordneten Olaf Lies für die Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Ausbau des Radweges eingesetzt habe. Er findet es schade, dass die SPD nun 80.000 € für eine verbesserte Anbindung der Jahnstraße in den Haushalt 2019 mit aufnehmen wolle, den Ausbau des Radweges aber aus den Augen verloren habe.

 

Ratsherr Janßen stimmt dem Ratsherrn Albers dem Grunde nach zu. Er erläutert, dass der Radweg entlang einer Landesstraße führe. Aus diesem Grund sei eine alleinige Planung seitens der Stadt Jever nicht möglich. Das Land Niedersachsen müsse gemeinsam mit der Stadt Jever Planungen zum Radweg vornehmen. Sofern das Land keine Notwendigkeit für den Ausbau sehe, würde keine Planung stattfinden können. Er fügt hinzu, dass die SPD-Fraktion den Antrag der SWG-Fraktion unterstütze, wenn das Land Niedersachsen der Stadt Jever bei der Planung behilflich sei.

Ratsherr Janßen ergänzt, dass es sich bei der Maßnahme in der Jahnstraße um die Erhöhung der Verkehrssicherheit handele.

 

Der Ratsvorsitzende ergänzt, dass die Stadt Schortens einen Radweg entlang einer Landesstraße im Alleingang angelegt habe und beim Land Niedersachsen um eine Kostenerstattung gebeten habe. Dies sei allerdings vom Land Niedersachsen abgelehnt worden, weshalb die Kosten von der Stadt Schortens allein zu tragen gewesen seien. Er stimmt dem Ratsherrn Janßen dahingehend zu, dass eine Planung im Alleingang keinen Sinn ergebe, da die Stadt Jever die Kosten sehr wahrscheinlich auch allein zu tragen habe. Er merkt jedoch an, dass mit dem Knotenpunktsystem und dem Radwegenetz eine Verbindung durch die Ortschaft Sandel geschaffen worden sei, die eine Alternative zum Radweg darstelle.

 

Im Folgenden beschließt der Rat der Stadt Jever: