1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 17 T „Sport- und Freizeitzentrum - Teilbereich Tennisanlage" - 1. Änderung - nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 7. Berichtigung an die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 T angepasst wird.

 

 


Ratsherr Dr. Bollmeyer stellt fest, dass in den letzten Jahren kein Quartal vergangen sei, in dem die Stadt Jever keine Baumaßnahmen durchgeführt habe. Er hebt hervor, dass bereits weitere Maßnahmen wie die Umgestaltung des Sportplatzes an der Schützenhofstraße zu einem Wohngebiet in Planung seien. Diese Entwicklung sei für die Stadt Jever besonders erfreulich, da sie somit weiterhin an Attraktivität als Wohn- sowie als Familienstandort gewinnen könne.

Diese Maßnahmen seien eine große Investition in die Zukunft der Stadt und folglich zu unterstützen.

 

Im Folgenden beschließt der Rat der Stadt Jever: