Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 


Dieser TOP wurde vorgezogen und vor TOP 7 behandelt.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Danyel ter Vehn von der WRG Solutions, der anhand einer Präsentation die einzelnen Verfahrensschritte bei der Neuvergabe von Konzessionen im Rahmen eines Interessentenbekundungsverfahrens erläutert.

(Anmerkung der Verwaltung: Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.)

 

RH Theemann gibt zu bedenken, dass zwar der Finanzausschuss zuständig sei, der Bauauschuss jedoch aufgrund der technischen Seite mit beteiligt werden könne.

 

VA Rüstmann erklärt, die Zuständigkeit für Konzessionsvergaben und Energieversorgung habe auch bislang allein bei der Kämmerei gelegen. Bei dieser speziellen Materie seien die Bautechniker im Hause zudem auch überfragt. Hier sei eine spezielle Beratung durch Fachfirmen notwendig.

 

Herr ter Vehn bestätigt, es sei gängige Praxis, dass sich allein der Finanzausschuss mit der Materie beschäftige.

 

RH Theemann erkundigt sich danach, ob es möglich sei, dass Firmen noch nachträglich ihr Interesse bekunden würden.

 

Herr ter Vehn erklärt, eine Bewerbung sei zulässig, bis das Verfahren wesentlich fortgeschritten sei. Dies sei seines Erachtens nach Abgabe der indikativen Angebote der Fall.

 

RF Thomßen möchte wissen, ob man vorgetäuschte Angebote erkennen würde.

 

Herr ter Vehn versichert, spätestens bei Abgabe des verbindlichen Angebotes würde er diese herausfiltern können, denn die Erstellung des Angebotes erfordere einen großen Aufwand.

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VA Rüstmann weist darauf hin, dass es nicht um die Lieferung von Energie, sondern um den Betrieb des Netzes gehe. Er erklärt, dass es sich hier um ein Verfahren handele, das nicht klar monetär bewertbar sei. Da Konzessionsabgaben sowieso durch vorgegebene Höchstsätze begrenzt würden, seien Qualität und Konzepte für die Zukunft die wichtigsten Maßstäbe.

 

RH Theemann möchte wissen, ob die Ratsmitglieder Kontakt zu den Bietern haben werden, und ob sie an der eigentlichen Bewertung beteiligt seien.

 

Herr ter Vehn verneint dies und erklärt, die Bietergespräche fänden normalerweise mit dem Berater und eventuell Vertretern der Verwaltung, wie zum Beispiel dem Bürgermeister und dem Kämmerer, statt. An der Bewertung seien die Ratsmitglieder lediglich in der frühen Phase beteiligt, in der die Bewertungskriterien festgelegt würden.

 

Bürgermeister Albers empfindet die Beratung und die Durchführung durch eine Fachfirma aufgrund der hohen Komplexität als sehr sinnvoll.

 

RH Theemann interessiert sich dafür, ob Herr ter Vehn in einem Team arbeiten werde. Hintergrund sei die zugesicherte Erreichbarkeit eines Beraters, falls Herr ter Vehn ungeplant ausfallen sollte.

 

Herr ter Vehn erklärt, das Team würde aus vier bis fünf Beratern bestehen. Aus diesem Grund könne er die Erreichbarkeit eines Kollegen im Falle seines Ausfalls zusichern.

 

Der Vorsitzende dankt Herrn ter Vehn sodann für seine Ausführungen und verabschiedet ihn.