Sitzung: 21.02.2019 Rat der Stadt Jever
Der Bürgermeister informiert über die wichtigen Beschlüsse
des Verwaltungsausschusses aus den Sitzungen vom 22.01.2019 und 12.02.2019.
Eine Auflistung dieser Beschlüsse ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Zusätzlich gibt er, wie im Verwaltungsausschuss am 12.02.2019 beschlossen, eine
entsprechende Begründung ab, in der er mitteilt, aus welchen Gründen das
Protokollieren der Einwohnerfragestunden während der Sitzungen der Gremien
nicht erfolgen werde. Er erklärt den
Mitgliedern des Rates, Ziel aller sei die verstärkte Einbindung der Bürgerinnen
und Bürger in Entscheidungen des Stadtrates. Das Protokollieren der
Wortbeiträge von Einwohner /-innen in den Einwohnerfragestunden sei aufgrund
formalrechtlicher Schwierigkeiten nicht der richtige Weg, um die
Einwohner/-innen zu beteiligen. Vielmehr werde im Rahmen der Erarbeitung der
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung eine
bessere Möglichkeit geschaffen, um den Dialog zwischen den Bürgerinnen und
Bürgern sowie den Ratsfraktionen zu stärken. Weiterhin gebe es aufgrund von
datenschutzrechtlichen Vorgaben Bedenken bei der Protokollierung von
Wortbeiträgen, da die Aufnahme dieser von den Einwohner/-innen eine Einverständniserklärung
voraussetze. Außerdem stelle sich die Frage, ob die Einwohner/-innen bei der
Genehmigung des Protokolls beteiligt werden müssten, dieses ablehnen könnten
oder beantragen könnten, dass der Wortbeitrag im nächsten Protokoll korrigiert
werde. Es müsse eine einheitliche Regelung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern
und den Ratsvertreter/-innen hinsichtlich der Geschäftsordnung gefunden werden,
da diese bei den Mitgliedern des Rates kein ausschließliches Wortprotokoll
vorsehe. Ein weiteres Problem sei bei strittigen Themen der vermehrte Aufwand
der Protokollantin / des Protokollanten, was dann wiederum zu einem erhöhten
Personalaufwand mit finanziellen Folgen für die Stadt Jever führe.
Anschließend gibt Herr Lorenz den Baubericht 16/2016-2021 über den Berichtszeitraum vom 13.12.2018 bis 18.02.2019 bekannt, der dieser Niederschrift ebenfalls als Anlage beigefügt ist.