Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Die in der anliegenden  Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmen sollen im Rahmen  zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der vorgesehenen Reihenfolge abgearbeitet werden.

 


Herr Schaus führt zur Beschlussvorlage aus. Die Verwaltung habe die Prioritätenliste für den Straßenbau aktualisiert bzw. fortgeführt. Es habe sich leider ein Fehler eingeschlichen. Die unter Nr. 14 gelistete Eichenallee könne gestrichen werden, da diese Maßnahme bereits durch die EWE durchgeführt worden sei.

 

Herr Schaus zeigt anhand von Fotos in Reihenfolge der Prioritätenliste den Straßenzustand auf. Zur Ausbaumaßnahme Blumenstraße, die im Jahr 2021 vorgesehen ist, erkundigt sich Herr Wolken, ob die Kanalisation auch betroffen sei. Herr Schaus erwidert, dass deren Zustand aufgrund ihres Alters auch schlecht sei. Da es sich aber um einen kleinen Straßenzug handele, bestehe keine höhere Notwendigkeit für eine kurzfristige Sanierung.

 

Er erläutert sodann die geplanten Erschließungsmaßnahmen. Hier weist Herr Schaus auf eine Maßnahme hin, die von den Anliegern gewünscht sei, nämlich der Ausbau des Fuß- und Radweges zwischen Augustenstraße und Theodor-Eilers-Straße. Herr Oltmanns erkundigt sich, ob dort wieder ein Radweg angelegt werden solle. Dieses bestätigt Herr Schaus. Der konkrete Ausbau sei noch nicht geplant, voraussichtlich werde der Fuß- und Radweg mit Pflaster versehen.   

 

Zum Antrag der CDU-Fraktion, den Ausbau der Blumenstraße in der Prioritätenliste höher anzusiedeln und diesen früher anzugehen, erläutert Herr Schaus, dass die Verwaltung dies in der Beschlussempfehlung offen gelassen habe. Herr Udo Albers erklärt dazu, dass ein Ausbau im Jahr 2020 ein gutes Ziel sei. Daran solle man nicht rütteln. Der Gedanke sei damals in Verbindung mit der Neugestaltung des Umfeldes des Mitscherlich-Denkmals angestoßen worden, um den Platz an der Blumenstraße mit mehr Aufenthaltsqualität zu versehen und auch mehr Parkplätze zu schaffen. Herr Wolken spricht sich dagegen aus, die Priorität für diese Straße zu verändern, um die Anlieger nicht mit einer vorgezogenen Sanierungsmaßnahme zu überfordern.

 

Herr Dr. Bollmeyer stellt fest, dass es sich bei den in der Prioritätenliste zuerst genannten Straßen um Fortführungsmaßnahmen handele. Auch die Notwendigkeit der Sanierung der Bismarckstraße sei unbestritten. Grund für den Antrag auf eine höhere Priorisierung der Blumenstraße sei auch gewesen, die Paktplatzsituation im Bereich des Mitscherlich-Denkmals zu verbessern. Da sich aber bezüglich des Parkplatzplanung an der Blauen Straße Fortschritte abzeichnen, könne seine Fraktion der Reihenfolge der vorgestellten Prioritätenliste folgen.

 

Herr Oltmanns erkundigt sich, ob das vorhandene Pflaster unter Denkmalschutz stehe. Herr Schaus erwidert, dass der Denkmalschutz sich auf den Ensembleschutz beziehe. Eine Wiederverwendung des jetzigen Oberflächenmaterials sei nicht zwingend, sondern eine Verwendung anderer Materialien in angepasstem Stil möglich.

 

Herr Oltmanns regt an, mit der Denkmalpflege abzuklären, ob der Bunker unter Denkmalschutz stehe. Herr Udo Albers schlägt in diesem Zusammenhang vor, den Bunker für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Herr Schaus rät davon ab. Die Verwaltung habe zufällig alte Pläne von einem damaligen Lehrling erhalten, der dort Bänke eingebaut habe. Es handele sich bei dem Innenraum um einen verwinkelten schmalen Gang mit schmalen Bänken und nicht um einen größeren Raum.  Außerdem bestünde die Gefahr, dass sich dort Gase gebildet haben.

 

Herr Dr. Funk erklärt, dass er der Beschlussempfehlung ohne Änderung der Prioritäten folgen könne. Er weist darauf hin, dass an Markttagen kein Parkplatz im Bereich des St.-Annen-Quartiers zu finden sei. Zusätzliche Stellplätze könnten an der Blumenstraße angelegt werden, die seiner Ansicht nach „Schrott“ sei und im Jahr 2021 dann auch wirklich saniert werden sollte.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass in der Beschlussempfehlung der letzte Teil des Satzes hinsichtlich einer möglichen Änderung entfallen könne und lasst über die geänderte Beschlussempfehlung abstimmen. 

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