Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der anliegende öffentlich-rechtliche Vertrag (Zweckvereinbarung) zur Einrichtung einer zentralen Vergabestelle zwischen der Stadt Schortens und den mitwirkenden Gemeinden Jever, Sande, Wangerland und Wangerooge wird beschlossen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind über den nächsten Nachtragshaushalt bereit zu stellen.

 

 

 

 


Ratsfrau Berghaus teilt mit, die Schaffung einer zentralen Vergabestelle sei positiv anzusehen, stellt aber zugleich fest, dass mit der Umsetzung dieser Vergabestelle künstlich eine zusätzliche ¼ Stelle mit zu besetzendem Personal geschaffen werde, die finanziert werden müsse. Sie bittet darum, den Sachverhalt erneut zu erklären.

 

Der Bürgermeister erklärt, es sei zutreffend, dass diese Stelle neu geschaffen werde, da mit der Stelle neue Anforderungen und Aufgaben ausgeführt werden müssten, die neu hinzugekommen seien.

 

Ratsherr Schönbohm sieht die Schaffung einer zentralen Vergabestelle ebenfalls positiv, merkt jedoch an, dass er eine Ansiedlung dieser Stelle beim Landkreis Friesland bevorzugt hätte, da die zentrale Vergabestelle für das gesamte Kreisgebiet geschaffen werde, mit der vorgesehenen Regelung jedoch zwei Außenstellen installiert würden. Für den südlichen Teil des Landkreises werde eine Vergabestelle bei der Stadt Varel eingerichtet und für den nördlichen Teil des Kreisgebietes werde die Stadt Schortens diese Aufgabe wahrnehmen. Er erkundigt sich danach, warum der Landkreis Friesland diese Aufgabe nicht für das gesamte Kreisgebiet übernehme.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass sowohl die Stadt Varel für das südliche Kreisgebiet als auch die Stadt Schortens für das nördliche Kreisgebiet Personalkapazitäten zur Verfügung hätten, um diese Aufgaben auszuführen. Der Landkreis Friesland habe keine freien Personalkapazitäten, um die zentrale Vergabestelle einzurichten. Er halte die vorgesehene Lösung für praktikabel und umsetzbar. Es sei sehr erfreulich, dass die Städte Schortens und Varel sich bereiterklärt hätten, diese Aufgaben wahrzunehmen, besonders, da es derzeit schwierig sei, qualifiziertes Personal in diesem Bereich zu finden.

 

 

Ratsherr Theemann unterstützt die Aussagen des Ratsherrn Schönbohm und regt an, die Idee weiter zu verfolgen, die Stellen zu bündeln. Mit der vorgesehenen Regelung sei es unmöglich, im Krankheitsfalle eine übergreifende Vertretungsregelung zu organisieren. Eine Bündelung bei einer Kommune sei vorteilhafter, da dann zwei Mitarbeiter zur Verfügung stehen würden, die die Tätigkeiten ausführten.

 

Der Bürgermeister erklärt, der Vertrag sehe vor, dass die Stadt Schortens eine Vertretungsregelung organisiere, sodass die Aufgaben bei einer längeren Krankheit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. des zuständigen Mitarbeiters weiterhin durch die Stadt Schortens ausgeführt würden.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: