Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Jever beschließt, die Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 96 „Gewerbegebiet Mitte“ wie folgt zu benennen:

„Am Kreuzhamm“

Der genaue Verlauf der Straße ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.


Der Rat der Stadt Jever beschließt ohne Diskussion: