Herr Albers erklärt, dass zwischen Cleverns und Sandelermöns an der L 813 Gewichte für Schilder am Straßenrand liegen. Er bitte um Klärung des Hintergrundes.

 

Er fragt außerdem für den Grund eines Umleitungsschildes, dass an der Ecke Kleine Bahnhofstraße/Bahnhofstraße stehe. Aus dem Ausschuss heraus wird erklärt, dass der Bahnübergang Sophienstraße/Moorweg gesperrt gewesen sei, und dieses Schild zur Umleitungsregelung gehört habe.

 

Herr Albers regt an, über ein größeres Werbeschild für freie Grundstücke im Gewerbegebiet mit Lage an der B 210 zu beraten. Im Bereich des Gewerbegebietes „Am Leeghamm“ habe ein solches in der Vergangenheit gestanden. In Varel seien lt. Zeitungsberichterstattung alle Gewerbegrundstücke verkauft. Die Stadt Jever sollte daher verstärkt werben. Bürgermeister Albers erwidert, dass es einen Grund gegeben habe, warum im Gewerbegebiet „Am Leeghamm“ kein Werbeschild mehr errichtet worden sei.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der ehemalige Standort war für eine Neuaufstellung eines Werbeschildes wegen des hohen Straßenrandbewuchses an der B 210 nicht mehr geeignet und andere Standorte wegen der Anbauverbotszone der B 210 nicht zulässig. Da die Straßenbauverwaltung derzeit starke Rückschnitte vornehmen lasse, wird die Verwaltung wegen eines Standortes tätig werden.