Sitzung: 23.05.2019 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0771/2016-2021
Der
Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das in der
Planunterlage dargestellte Untersuchungsgebiet des geplanten
Erweiterungsgebiets des bestehenden Sanierungsgebiets Jever IV wird
beschlossen.
Die
Verwaltung wird beauftragt:
o
den Beschluss zu den vorbereitenden
Untersuchungen ortsüblich bekanntzumachen;
o
das integrierte städtebauliche Konzept
(ISEK) fortschreiben zu lassen;
o
die Bürger zu beteiligen und die möglichen
Sanierungsziele mit den Bürgern und sonstigen betroffenen Personen,
Institutionen und Trägern öffentlicher Belange zu erörtern;
o
einen Bericht über die vorbereitenden
Untersuchungen und das fortgeschriebene integrierte städtebauliche Konzept
vorzulegen;
o die
sonstigen Inhalte und Verfahrensschritte des BauGB zu berücksichtigen bzw.
vorzunehmen.
Ratsherr Janßen hebt die Arbeit der Verwaltung hinsichtlich der Erweiterung des Sanierungsgebietes IV um die Wallanlagen lobend hervor und erklärt, dass die Stadt Jever sich durch die Sanierungsgebiete in ihrer Entwicklung zum Positiven verändert habe.
Ratsherr Dr. Bollmeyer erklärt für die CDU-Fraktion, die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen seien für die Stadt Jever eine Erfolgsgeschichte, die weiterhin unterstützt werden müsse. Deshalb begrüße er die Erweiterung des Sanierungsgebietes IV um die Wallanlagen. Bei den Wallanlagen bestehe enormer Handlungsbedarf, weshalb eine Bestandsaufnahme erforderlich sei. Dieser Problematik habe die Verwaltung mit dem bereits beschlossenen „Masterplan Wallanlagen“, dem neu gestalteten Platz am Mitscherlich-Denkmal sowie dem umgestalteten Schlosserplatz vor dem neuen Verwaltungsgebäude des Landkreises Friesland in Teilen Abhilfe geleistet. Nun bestehe die Möglichkeit, die kompletten Anlagen inklusive der Graften durch das Sanierungsgebiet umzugestalten und mit finanziellen Mitteln aus dem geförderten Sanierungsgebiet finanzieren zu können.
Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: