Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das in der Planunterlage dargestellte Untersuchungsgebiet des geplanten Erweiterungsgebiets des bestehenden Sanierungsgebiets Jever IV wird beschlossen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

o   den Beschluss zu den vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekanntzumachen;

o   das integrierte städtebauliche Konzept (ISEK) fortschreiben zu lassen;

o   die Bürger zu beteiligen und die möglichen Sanierungsziele mit den Bürgern und sonstigen betroffenen Personen, Institutionen und Trägern öffentlicher Belange zu erörtern;

o   einen Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen und das fortgeschriebene integrierte städtebauliche Konzept vorzulegen;

o   die sonstigen Inhalte und Verfahrensschritte des BauGB zu berücksichtigen bzw. vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 


Ratsherr Janßen hebt die Arbeit der Verwaltung hinsichtlich der Erweiterung des Sanierungsgebietes IV um die Wallanlagen lobend hervor und erklärt, dass die Stadt Jever sich durch die Sanierungsgebiete in ihrer Entwicklung zum Positiven verändert habe.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer erklärt für die CDU-Fraktion, die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen seien für die Stadt Jever eine Erfolgsgeschichte, die weiterhin unterstützt werden müsse. Deshalb begrüße er die Erweiterung des Sanierungsgebietes IV um die Wallanlagen. Bei den Wallanlagen bestehe enormer Handlungsbedarf, weshalb eine Bestandsaufnahme erforderlich sei. Dieser Problematik habe die Verwaltung mit dem bereits beschlossenen „Masterplan Wallanlagen“, dem neu gestalteten Platz am Mitscherlich-Denkmal sowie dem umgestalteten Schlosserplatz vor dem neuen Verwaltungsgebäude  des Landkreises Friesland in Teilen Abhilfe geleistet. Nun bestehe die Möglichkeit, die kompletten Anlagen inklusive der Graften durch das Sanierungsgebiet umzugestalten und mit finanziellen Mitteln aus dem geförderten Sanierungsgebiet finanzieren zu können.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: