Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Jever ist grundsätzlich bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der geplanten Erweiterung des Sanierungsgebietes Jever IV aufzubringen.

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Feldhaus, Herrn Boner und Herrn Dr. Gramann. Er erteilt Herrn Boner das Wort.

 

Herr Boner führt aus, dass die Unterlagen für die Erweiterung des Sanierungsgebietes IV und die damit verbundene Erstellung der Kosten- und Finanzierungsübersicht sehr kurzfristig in den letzten Monaten erarbeitet worden seien, um den Termin für die Programmanmeldung für das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ einzuhalten. Er wolle die Inhalte, die angemeldet worden seien, in dieser Sitzung vorstellen. Herr Boner erinnert daran, dass der Rat am 23.05.2019 den Einleitungsbeschluss für die vorbereitende Untersuchung und den Geltungsbereich der Erweiterung des Sanierungsgebiet Jever IV um die Wallanlagen gefasst habe. Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zeigt er den Geltungsbereich des bestehenden Sanierungsgebietes und den geplanten Erweiterungsbereich auf und stellt den Verfahrensablauf dar.

 

Der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm sei bereits Ende Mai bei der Regierungsvertretung in Oldenburg abgegeben worden. Nun müsse man abwarten, wie die Prüfung ausfalle. Wenn seitens des Landes grünes Licht gegeben werde, könne das förmliche Sanierungsgebiet durch Satzung festgesetzt werden.

 

Die Maßnahmen für die geplanten Erweiterungsflächen sind von 2 Büros erarbeitet worden. Für die Ordnungsmaßnahmen im Bereich der Wallanlagen habe das Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner verantwortlich gezeichnet und für die sonstigen Ordnungs- und Baumaßnahmen das Planungsbüro Boner & Partner.

 

Frau Feldhaus stellt sodann anhand der Präsentation zu den Punkten 4.5.13 bis 4.5.20 die vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner entwickelten Maßnahmenvorschläge zusammen mit Bildern über den jetzigen Bestand vor. 

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, ob in den Maßnahmen bezüglich der Graftenanlagen die eigentliche Graftensanierung enthalten sei. Frau Feldhaus erklärt, dieses müsse entsprechend verpackt werden. Die Kosten dafür seien in des Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten.

 

Herr Boner führt dann zu den sonstigen Ordnungs- und Baumaßnahmen aus. Er erklärt, dass vorweg eine Feststellung der städtebaulichen Missstände in dem Erweiterungsbereich erfolgt sei.  Anhand Punkt 4.5.21 der Präsentation geht er auf die Wiederherstellung eines städtebaulichen Zusammenhangs von Kernstadt und Schlachtstraße/Schlachte ein. Zurzeit seien Wangerstraße und Schlachtstraße bzw. Kiebitzplatz durch eine Stadtstraße getrennt. Hier müsse seiner Ansicht nach endlich etwas passieren. Er sei daher froh darüber, dass durch die Erweiterung des Sanierungsgebietes Jever IV hier der Verknüpfungspunkt zwischen altem und Erweiterungsgebiet sei. Man habe sich bereits geholfen mit der Gestaltung des Kiebitzplatzes. Der Übergang mit der vorhandenen Fußgängerampel sei keine ideale Lösung. Ursprünglich sei in diesem Bereich das Wangertor gewesen. Durch den Bau der Häuser links und rechts am Beginn der Wangerstraße sei dieses aber nicht mehr wahrnehmbar. Seiner Vorstellung nach soll sich zwischen der Wangerstraße und der Schlachtstraße ein interessanter Platz entwickeln. Dieser Platz sei jetzt aber schwer zu fassen; es müsse ein Raumgefühl entstehen. Als Beispiel weist Herr Boner auf andere Städte hin, wo auch der Verkehr über solche Plätze geführt werde. Hier könne man sehen, dass der Verkehr langsam darüber geführt werde. Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass man über den Kunstgriff der Schaffung eines Platzes in diesem Bereich dann verkehrsrechtliche Regelungen treffen könne, die den Verkehr verlangsamen. Herr Boner ergänzt, dass der Platz als Bindeglied wahrgenommen und genutzt werden solle. Dann geht er auf die Wiederherstellung der historischen Blumenstraße und die Modernisierung, Instandsetzung von Gebäuden (Punkte 4.5.22 und 5.1.5 der Präsentation) ein. Er weist darauf hin, dass es auch im Workshop Rückmeldungen von Hauseigentümern gegeben habe, etwas an ihren Gebäuden zu tun.

 

Herr Dr. Gramann erläutert anhand der Präsentation die angepasste Kosten- und Finanzierungsübersicht. Es seien die geschätzten Kosten für Maßnahmen im Erweiterungsbereich in die bisherige Kosten- und Finanzierungsübersicht mit aufgenommen und dort farblich abgesetzt worden. Unter Berücksichtigung evtl. Einnahmen komme man nun auf Gesamtkosten in Höhe von 3,1 Mio. Euro. Diese seien aber nicht für ein Jahr anzusetzen. Das jetzige Sanierungsgebiet sei auf 10 Jahr ausgelegt und zwar bis 2024. Mit der Erweiterung kommen 4 Jahre Verlängerung für das Erweiterungsgebiet dazu, also eine Streckung um 9 Jahre bis einschließlich 2028. Herr Dr. Gramann geht dann auf die vorläufige Einstufung nach Prioritäten ein.

 

Herr Theemann erkundigt sich bei Frau Feldhaus, welche Rolle das Fahrrad bei der Neuanlage der Wege spiele. Können die Wege künftig nicht mehr von Radfahrern genutzt werden. Frau Feldhaus erwidert, dass es nicht vorgesehen sei, die Nutzung der Wege durch Fahrräder auszuschließen. Es könne sein, dass die Wege nicht mehr so breit angelegt werden, aber eine gleichzeitige Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer solle möglich sein.

 

Herr Theemann weist darauf hin, dass der Straßenzug „Von-Thünen-Ufer“, soweit dieser schmaler gemacht werden solle, nicht im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes liege. Frau Feldhaus erklärt, dass dieser als Randbereich noch mit einbezogen werden könne.

 

Herr Theemann stellt bezüglich des Planes von Herrn Boner Wangerstraße und Schlachtstraße durch einen Platz zu verbinden, fest, dass es noch 2 weitere Bereiche gebe, die seiner Ansicht nach angegangen werden müssten. Zum einen der Kreuzungsbereich Alter Markt/Schloßstraße. Ihm sei aber bewusst, dass dieser Bereich nicht in der Erweiterung des Sanierungsgebietes liege. Herr Boner erwidert, dass dieser Bereich leider nicht mit einbezogen werden könne. Man habe andere Überlegungen zur Einbeziehung der Albanistraße gehabt, dieser aber aus Kostengründen verworfen. Herr Theemann führt als weiteren Bereich den Übergang in der Nähe des Wüppgalgens zur Neuen Straße hin an. Er fragt, ob man diesen noch einbeziehen könne. Herr Boner erwidert, wenn man zum Schluss komme, dass dieses sinnvoll sei, könne dies noch aufgenommen werden.

 

Herr Theemann begrüßt, dass die Geschwindigkeit des Straßenzuges „Von-Thünen-Ufer“ herabgemindert werden solle. Er erkundigt sich, was geplant sei, wenn dadurch die Verkehrsströme geändert werden müssen. Bürgermeister Albers erwidert, dass diese Stadtstraße von den LKW’s der Brauerei genutzt werde und so ohne weiteres nicht geschlossen werden könne. Es sei zwar wünschenswert, die Verkehrsströme anders durch Jever zu leiten. Dazu wäre aber eine intensive Prüfung erforderlich. Würde beispielsweise der aus Schortens kommende Verkehr nur über die Schlachte geführt, komme es dort zu Problemen. Die weiteren Planungen müssten sich damit auseinandersetzen.

 

Herr Udo Albers zeigt sich enttäuscht von den vorgestellten Maßnahmenvorschlägen. Seiner Ansicht nach sei die Priorität den Graften zu widmen in Form der Aufwertung der „Tümpel“. Ein guter Vorschlag sei der, das Regenwasser durch die Graften zu führen, um die Wasserqualität zu verbessern. Der Straßenzug „Von-Thünen-Ufer“ sei gut ausgebaut. Er halte nichts davon, diesen „kaputt“ zu machen, um ihn umzugestalten. Man solle erst einmal schauen, was in dem Erweiterungsbereich kaputt sei und dieses dann vorrangig angehen. Die geplanten Maßnahmen bezüglich der Wiederherstellung der Blumenstraße finde er gut.

 

Herr Udo Albers weist darauf hin, dass unter Punkt 4.5.3 der Kosten- und Finanzierungsübersicht noch die Maßnahme „Umgestaltung des Bereichs vor der Gaststätte „Goldener Anker““ enthalten sei. Man habe doch beschlossen, dieses nicht weiter zu verfolgen. Bürgermeister Albers erwidert,  dass es sich um die ursprüngliche Auflistung handele und die Entscheidung für ein halbes Jahr geschoben worden sei.

 

Herr Wolken nimmt zu der Aussage von Herrn Albers bezüglich der Priorität der Graften Stellung. Die Sanierung der Graften sei allein städtische Sache und daher nicht förderungsfähig. Wenn diese saniert werden sollen, müsse ein Haushaltstitel angemeldet werden. Bürgermeister Albers ergänzt, dass die Verwaltung im Rahmen des Masterplanes Fördermaßnahmen für die Graftensanierung prüfen sollte. Dies habe nicht nur für die Prinzengraft gegolten.

 

Herr Harjes begrüßt das vorgestellt Konzept und merkt an, dass man sich nicht über jede Kleinigkeit Gedanken machen solle. Das die Kosten auf 9 Jahre verteilt werden, sei das Konzept finanzierbar, so dass man nicht auf alles andere verzichten müsse.

 

Herr Harjes erklärt, dass  auf dem ehemaligen Minigolf-Platz eine Bestückung ähnlich wie auf dem Mehrgenerationenspielplatz erfolgen solle. Er fragt, ob diese Maßnahme andere Förderungen dafür ausschließe. Dieses verneint Bürgermeister Albers.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.