Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

Die Richtlinie für die Überlassung von Sport- und Schulanlagen der Stadt Jever für außerschulische Veranstaltungen wird in der vorgelegten Form genehmigt.

 


Herr Schwarz trägt aus der Beschlussvorlage vor. Bisher gebe es noch keine Richtlinie für die Überlassung von Sport- und Schulanlagen der Stadt Jever für außerschulische Veranstaltungen. Daher bedürfe es für den Nutzer klarer Linien und transparenter Nutzungsgebühren. Die erstellte Richtlinie sieht eine Unterscheidung in drei Benutzergruppen vor, um den verschiedenen Nutzern Rechnung zu tragen. So falle die Nutzungspauschale für Benutzer mit Gewinnerzielungsabsichten beispielsweise höher aus als für gemeinnützige Organisationen.

 

Herr Dr. Bollmeyer fragt nach, ob sich die Richtlinie lediglich auf die Benutzung der Sportanlagen beschränke oder auch anwendbar sei auf die Anmietung des Theaters Am Dannhalm. Herr Schwarz informiert, dass es für das Theater Am Dannhalm eine eigene Nutzungsentgeltordnung gebe.

 

Außerdem habe Herr Dr. Bollmeyer von der Grundschule Cleverns mal die Aussage erhalten, dass die Dorfgemeinschaft Cleverns die Räumlichkeiten der Schule nicht nutzen dürfe. Herr Dr. Bollmeyer vergewissert sich, ob dies nun durch die neue Richtlinie möglich sei. Herr Schwarz erläutert, dass die private Nutzung durch die Richtlinie zwar nicht ausgeschlossen, aufgrund der Einstufung in die teurere Benutzergruppe aber wahrscheinlich keine Überhand nehmen werde. Der  Vorsitzende ergänzt, dass die Verwaltung am Ende von Fall zu Fall entscheiden werde und die Sport- und Schulanlagen weiterhin ja überwiegend den Sportvereinen überlassen werden sollten.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.