Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird bis auf Widerruf ermächtigt, auf Grundlage dieser vom Rat jeweils festgelegten Ertrags- und Aufwandsansätze und unter Einbeziehung der abgestimmten Planungen eigenständig zu entscheiden, inwieweit von diesen abzuweichen ist, insbesondere ob die Veranstaltungen oder auch Maßnahmen im Bereich der Tourismusförderung und des Stadtmarketings durchgeführt, um zusätzliche ergänzt oder ersetzt werden. Dieser Handlungsspielraum soll es den Verantwortlichen ermöglichen, auf veränderte Gegebenheiten ohne Zeitverzögerung und flexibel reagieren zu können.

 

Im Gegenzug wird die Verwaltung verpflichtet, den zuständigen Gremien über nennenswerte Abweichungen von den jeweiligen Planungen regelmäßig und zeitnah zu berichten.

 

 


Herr Bürgermeister Albers trägt vor, dass ein maßgeblicher Kritikpunkt des Tourismuskonzeptes die eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Personals in der Tourist-Information sei. Da es sich beim Tourismus um eine freiwillige Leistung handele, bedürfe es bei größeren Ausgaben immer einer Entscheidung des Rates, auch die Vorgesetzten müssten für bestimmte Sachen gefragt werden.

 

Die Verwaltung solle daher mehr Handlungsspielraum erhalten („Beinfreiheit“), ohne dass der Rat sein Mitbestimmungsrecht komplett aus der Hand gebe.

 

Vor Beginn der Haushaltsberatungen werde ein Plan mit den vorgesehenen Veranstaltungen und Maßnahmen im Tourismusbereich mit den geschätzten Einnahmen und Ausgaben erstellt.

 

Der Vorsitzende pflichtet dem Bürgermeister Herrn Albers bei, dass im Tourismusbereich schnellere Entscheidungen herbeigeführt werden müssten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen könnten die Fraktionen sich mit dem vorgelegten Maßnahmenplan befassen und am Ende behalte der Rat ja über die Haushaltsverabschiedung das Zepter in der Hand. Unter diesen Voraussetzungen stimme die SPD-Fraktion der Ermächtigungsgrundlage zu.

 

Herr Bürgermeister Albers macht nochmal deutlich, dass die grundsätzliche Grenze der Entscheidungsfreiheit der Haushaltsansatz sei, bei erheblichen Abweichungen habe der Rat das letzte Wort. Es werde einfach so getan, als sei der Tourismus eine Pflichtaufgabe und die Verwaltung arbeite dann „im normalen Rahmen“.

 

Herr Matern äußert, die Ermächtigungsgrundlage sei zu großzügig, seine Partei werde dieser nicht zustimmen.

 

 

Sodann lässt der Vorsitzende abstimmen: