Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der vom Verwaltungsausschuss am 08.05.2018 gefasste Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Stadtmitte/Schlachte“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Ziel dieses Bebauungsplanänderungsverfahrens ist, die Bebauung einer im Geltungsbereich liegenden Gewerbebrache zu ermöglichen, die städtebauliche Nutzbarkeit der im Geltungsbereich belegenen Grundstücke zu verbessern und die vor Ort gegebenen Immissionsproblematiken zu beordnen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem vorgestellten Vorentwurf das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen und mit dem Vorhabenträger den Entwurf eines städtebaulichen Vertrages auszuarbeiten.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Hellbrügge und Weydringer und erteilt diesen das Wort.

 

Herr Hellbrügge geht einführend auf den Werdegang des Bauleitplanverfahrens ein. Es seien der gänzliche Rückbau aller Gebäude auf den Grundstücken der Familie Kückens und die Neuerrichtung eines Seniorenpflegeheims geplant. Durch den Aufstellungsbeschluss im Mai vergangenen Jahres habe die Stadt ihren Willen bekundet, dieses Projekt zu unterstützen. Als Hausaufgabe habe man aber mitgenommen, dass wegen der direkten Nachbarschaft der Brauerei und der damit einhergehenden Lärmimmissionsproblematik ein Schallgutachten erstellt werden sollte. In enger Absprache mit der Brauerei und dessen Schallgutachter, dem TÜV Nord, sei dann von dem eigenen Schallgutachter das geforderte Gutachten erstellt worden. Die Kurzzusammenfassung ist Seite 4 der beigefügten Präsentation zu entnehmen. Ergebnis war letztendlich, dass die Lärmwerte in Ordnung sind und das Vorhaben vom Lärmschutz her nicht mit den Werten der Brauerei kollidiere. Darüber habe man die Brauerei informiert und dieser das Gutachten zukommen lassen. Die Reaktion der Brauerei darauf sei gewesen, dass ein Rechtsanwalt sich gemeldet und im Namen der Brauerei moniert habe, dass nicht richtig gemessen worden sei. Im Rahmen einer interfraktionellen Sitzung sei der Rat darüber informiert worden. Letztendlich sei man zu dem Schluss gelangt, das Gutachten mit in das Bauleitplanverfahren aufzunehmen. Er empfinde es als unfair, wenn man trotz der eigenen Bemühungen die Brauerei bevorzugen würde, auch vor allen anderen Nachbarn. Es sei leider viel Zeit vergangen, aber seine Firma möchte ein klares Signal für die Bauleitplanung; entweder ob es weiter geführt werde oder ob es wegen der Bedenken der Brauerei eingestellt werde.

 

Herr Weydringer erläutert dann anhand der Seiten 6 bis 22 der beigefügten Präsentation den Vorentwurf. Statt des ursprünglich vorgesehenen Sondergebietes sei aufgrund der vorliegenden Gemengelage im Zusammenhang mit der Lärmproblematik eine Vergrößerung des Geltungsbereichs erforderlich, in dem die Mischgebiete gegliedert werden. Auch sei eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Herr Hellbrügge stellt anschließend den Stand der derzeitigen Planungen (S. 23 – 29) der Präsentation vor. Dazu habe es bereits eine detaillierte Abstimmung mit der Denkmalpflege gegeben. Für seine Firma handele es sich wegen der innenstadtnahen Lage um einen Top-Standort.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Geltungsbereich, der für den Vorentwurf vorgestellt worden sei, größer sei, als der auf der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellte. Dieses bejaht Herr Weydringer. Wegen der Gliederung sei ein größerer Geltungsbereich erforderlich.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass es sich um ein sehr schwieriges Grundstück handele, da es vorher eine gewerblich genutzte Fläche gewesen sei. Eine Wohnbebauung sei aufgrund der Nachbarschaft zur Brauerei nicht umsetzbar. Die Immissionsschutzrechtlichen Probleme können nur im Bauleitplanverfahren gelöst werden. Es gehe letztendlich um unterschiedliche Rechtsauffassungen über das vorliegende Schallgutachten. Dafür biete sich das Bauleitplanverfahren als das richtige Verfahren an, da dieser Punkt im Rahmen der Abwägung zu prüfen wäre. Eventuell führe dies zu einer Normenkontrollklage seitens der Brauerei. Da es sich um ein schwieriges Grundstück handele, brauche die Stadt letztendlich Rechtsklarheit durch ein Normenkontrollverfahren, um eine klare Aussage für eine Nutzung zu bekommen. Nach Ansicht der Verwaltung sei dies der richtige Weg, auch wenn die Brauerei dieses anders sehe.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass die SWG-Fraktion die Planungen der Fa. ORPEA als tolles Projekt ansehe. Trotzdem werde sie nicht zustimmen, da man Einschränkungen für die Brauerei in jeglicher Form vermeiden möchte. Die Brauerei habe an der Nordergast nach und nach Grundstücke gekauft, um sich einen Puffer zu schaffen. Dieser Puffer sollte erhalten bleiben. Seines Erachtens gehe es nicht nur um Lärm, sondern auch um Geruchsemissionen, die zu Konflikten führen könnten. Eventuell soll die Stadt das Grundstück selbst kaufen und dort zusammen etwas mit der Brauerei machen, evtl. eine Eventhalle.

 

Herr Hellbrügge erwidert, dass die derzeitige Ist-Situation der Brauerei durch das Projekt nicht verschlechtert werde. Durch das Vorhaben entstünde keine andere planungsrechtliche Situation.

 

Herr Theemann führt aus, dass man nicht nur die Belange der Brauerei zu werten habe, sondern die der Stadt Jever. Man habe  auf dem Gelände Kückens einen städtebaulichen Missstand. Dieser könnte mit der Realisierung des Vorhabens Seniorenresidenz beseitigt werden. Der richtige Weg sei für die FDP-Fraktion die Einleitung des Bauleitplanverfahrens, in dem die Brauerei ihre Bedenken einbringen könne. Seine Fraktion unterstütze daher die Beschlussempfehlung.

 

Herr Wolken erklärt, dass die SPD-Fraktion die Beschlussempfehlung ebenfalls unterstütze. Im Verfahren können Stellungnahmen abgegeben werden, die vom Rat abzuwägen seien.

 

Herr Theemann erkundigt sich, ob man noch Einfluss auf die Gestaltung des Gebäudes nehmen könne und inwieweit es noch möglich sei, die Kleinteiligkeit der Schlachte nach vorne zu bringen, da das geplante Gebäude 3-geschossig und eckig sei. Herr Hellbrügge erwidert, dass es sich um ein Pflegeheim handele, das funktional errichtet und betrieben werden soll. Man habe mit der Denkmalpflege vereinbart, dass über die Farbgestaltung eine Kleinteiligkeit dargestellt werden könne. Es sei aber nicht darstellbar, dass Satteldächer eingezogen und baulich eine größere Kleinteiligkeit realisiert werden könne.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in der Beschlussempfehlung in der ersten Zeile das Jahr 2019 auf 2018 berichtigt werden müsse. Er lässt sodann über die entsprechend geänderte Beschlussempfehlung abstimmen.