Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Gleisdreieck" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 

 


Herr Rüstmann erläutert anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation den Anlass, den Inhalt und die Abwägungsvorschläge. Es seien keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen, jedoch 8 von den Trägern öffentlicher Belange, die aber keine Bedenken gegen den Bebauungsplan haben.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, ob die in der Nachbarschaft des Grundstückes liegenden städtischen Grundstücke nach dem Verkauf eine Zufahrt hätten. Dieses bejaht Herr Rüstmann.

 

Auf Anfrage von Herrn Oltmanns erklärt Herr Rüstmann, dass das Grundstück, das verkauft werden solle, eine Größe von 800 bis 900 m² haben werde.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.