Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

 

 

 

Der Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 90 „Wohnen an der Bahnhofstraße“ wird mit folgender Änderung zur Kenntnis genommen:

Die Grundstücksgrenze an der Bahnhofstraße ist als Baulinie festzusetzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf in die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu gehen.

 

 


 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Lutz Winter vom Büro Thalen Consult GmbH sowie Herrn Eilers als Eigentümer der zu überplanenden Flächen.

 

Herr Winter stellt das Konzept vor. Es handele sich hier um die Standardausweisung mit der Festsetzung MI bzw. WA für eine Grundstücksfläche, deren Nutzung als Gärtnerei aufgegeben werde. Die Maximalwerte seien mit der geplanten Ausweisung ausgeschöpft.

 

Der Vorsitzende fragt nach einem evtl. bestehenden Konfliktpotential. Herr Winter bestätigt, dass ein solches Konfliktpotential potentiell vorhanden sei, real jedoch nicht. Bei einer Gärtnerei könnten Emissionskonflikte entstehen, im Bereich der verbleibenden Gärtnerei Jensen jedoch nicht.

 

Der Vorsitzende unterbricht sodann die Sitzung. Er fragt Herrn Eilers, ob diese Planung mit ihm abgestimmt sei.

 

Herr Eilers bestätigt dies. Er führt außerdem aus, dass der Nachbarbetrieb keine Heizzentrale beinhalte, so dass hier keine Emissionen entstehen - wie dies z. B. beim Betrieb Detert der Fall gewesen sei. Außerdem hoffe er, dass sich der Eigentümer des Nachbarbetriebes im Zuge des Neubaues auf seinem Grundstück der Neuordnung als allgemeines Wohngebiet anschließe. 

 

Nachdem der Vorsitzende die Sitzung wieder eröffnet hat, macht Herr Papenfuß darauf aufmerksam, dass die jetzt aufliegende Folie nicht mit dem Abdruck als Anlage zur Sitzungsvorlage übereinstimme. Dies bestätigt Herr Winter.

 

Gegenüber dem Anhang zur Sitzungsvorlage BV 576/2008 ergibt sich dahingehend eine Änderung, dass eine neue textliche Festsetzung Nr. 2 eingefügt wird. Diese textl. Festsetzung beinhaltet den Ausschluss einiger Nutzungen im Bereich des „MI - Mischgebietes“. Dies bisherige textl. Festsetzung Nr. 2 wird Nr. 3.

 

Frau Glaum beantragt, die Baugrenze des Grundstücks zur Bahnhofstraße hin als „Baulinie“ festzusetzen. Dies führe dazu, dass bei einem Neubau eines Gebäudes dieses Gebäude an die Linie gebaut werden müsse und nicht zurückliegend.

 

Diesem Antrag stimmt der Ausschuss einstimmig zu.

 

Herr Papenfuß weist darauf hin, dass dieser Bebauungsplan außer der Festsetzung der Ausnutzung und der Gebäudehöhen nichts weiter regele, z. B. den Standort der Einstellplätze. Herr Winter bestätigt dies. Ein Bebauungsplan könne sicherlich mehr regeln. Er rate allerdings in diesem Fall davon ab. Es handele sich um einen relativ dicht besiedelten Bereich. So könnten die Einstellplätze z. B. unterhalb der Wohnbebauung entstehen oder aber im Bereich Dannhalmsweg. Dies sollte dem Investor überlassen bleiben.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag (mit dem Zusatz der Festsetzung einer Baulinie) abstimmen: