Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Gleisdreieck" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 

 


Ratsherr Janßen führt aus, die Änderung dieses Bebauungsplanes sei erforderlich, damit der vorhandene Spielplatz „Am Mühlentief“ verkauft werden könne. Der dadurch entstehende Verkaufserlös solle für die Aufwertung der übrigen Spielplätze im Stadtgebiet eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang weist er auf die im Jahr 2015 seitens der SPD-Fraktion eingereichte Liste mit Spielplätzen hin, die aufgegeben werden könnten. Zudem teilt er mit, dass die SPD-Fraktion kompromissbereit sei, den Verkauf des Grundstückes „Spielplatz Georg-von-der-Vring-Straße“ werde die SPD-Fraktion jedoch nicht mittragen.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: