Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

Der Masterplan 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Ratsherr Janßen erklärt, der Rat der Stadt Jever und die Verwaltung würden bereits seit mehreren Jahren mit diesem Masterplan „Perspektive Jever“ arbeiten, der jährlich fortgeführt werde. Er stellt fest, dass der Masterplan „Perspektive Jever“ für den Rat der Stadt Jever einer Leitlinie gleichzustellen sei, mit der die zukünftige Entwicklung Jevers aufgeführt werde. Zudem betont Ratsherr Janßen, dass über alle in diesem Masterplan aufgeführten Maßnahmen gesondert zu beraten sei und mit Änderungen bzw. Ergänzungen gerechnet werden müsse. Er weist darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2020 in diesem Masterplan 800.000 € für den Grunderwerb von Bauerwartungsland in Rahrdum aufgenommen worden seien und teilt für die SPD-Fraktion mit, es sei derzeit nicht notwendig, weiteres Bauland zu erwerben, da bereits ausreichend Flächen für eine Bebauung vorhanden seien. Als Beispiele nennt er u.a. das neue Baugebiet „An den Schöfelwiesen“ sowie das zukünftige Baugebiet hinter dem Schützenhof in Jever.  Zudem verweist Ratsherr Janßen auf die geltenden Außenbereichssatzungen. Insgesamt seien im Stadtgebiet Jever somit ungefähr 200 freie Bauplätze vorhanden, sodass neues Bauerwartungsland nicht benötigt werde. Er führt außerdem aus, dass eine Vermarktung der Grundstücke weiterhin seitens der Stadt Jever wünschenswert sei. Abschließend beantragt Ratsherr Janßen für die SPD-Fraktion die Streichung der 800.000 € für den Grunderwerb von Bauerwartungsland aus dem Masterplan, hebt jedoch zugleich hervor, dass der Masterplan mit Ausnahme dieser 800.000 € sehr zufriedenstellend sei.

 

Bürgermeister Albers erklärt, der Masterplan „Perspektive Jever“ sei als „Richtlinie“ zu verstehen, der die geplanten Maßnahmen in dem jeweiligen Haushaltsjahr aufführe, um die zukünftigen Entwicklungen darzustellen. Die verbindliche Entscheidung obliege dem Rat der Stadt Jever. Er spricht sich jedoch dafür aus, bezüglich der Zukunftsplanungen und der Handlungsfähigkeit der Stadt Jever dieses Bauland in Rahrdum zu erwerben, damit dieses bei Bedarf in Zukunft vermarktet werden könne. Der Bürgermeister betont ausdrücklich, dass für das Haushaltsjahr 2020 kein neues Baugebiet geplant sei. Er schlägt deshalb vor, diesen Antrag zurückzuziehen und gegebenenfalls im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsentwurf 2020 erneut zu stellen.

 

Ratsherr Janßen erklärt, der Antrag auf Streichung der 800.000 € für den Grunderwerb von Bauerwartungsland aus dem Masterplan bleibe aufrechterhalten. Er verweist auf das Leitbild 2025 der Stadt Jever, in dem u.a. die Stärkung der Außenbereiche vorgesehen sei. Er teilt mit, 2017 seien ungefähr 180 Grundstücke in den Außenbereichen vorhanden gewesen, die hätten bebaut werden können. Aus diesem Grund regt Ratsherr Janßen an, die Bürgerinnen und Bürger auf die bestehenden Bebauungsmöglichkeiten in den Außenbereichen hinzuweisen, um zudem ein generationenübergreifendes Wohnen in diesen Bereichen zu ermöglichen.

 

Der Bürgermeister führt aus, bei den von Ratsherrn Janßen aufgeführten Baugrundstücken in den Außenbereichen, die im Baulückenkataster vorhanden seien, handele es sich größtenteils um Grundstücke, die nicht im Eigentum der Stadt Jever seien. Die Stadt könne nicht über diese Grundstücke verfügen. Aus diesem Grund sei es wichtig, neues Bauerwartungsland zu erwerben, damit die Stadt Jever zukünftig weiterhin bei Bedarf ausreichend Baugrundstücke zur Verfügung stellen könne. Zum jetzigen Zeitpunkt seien potenzielle Verkäuferinnen und Verkäufer bereit, ihr Eigentum an die Stadt zu veräußern. Sofern der Rat der Stadt in seiner heutigen Sitzung die Streichung der 800.000 € für den Grunderwerb von Bauerwartungsland beschließe, könne er nicht garantieren, dass die Verkäuferinnen und Verkäufer erneut zu einem Verkauf der Grundstücke bereit seien. Weiterhin erklärt er, dass der Rat der Stadt Jever die Vermarktung der Grundstücke in den Baugebieten selbst vorgenommen habe, u.a. weil somit die Infrastrukturkosten, z.B. den Bau von Kindergärten etc., für das Baugebiet mit einkalkuliert werden könnten, weshalb dieses Verfahren auch in Bezug der Haushaltssituation der Stadt Jever vorteilhaft sei.

 

Ratsherr Harjes spricht sich ebenfalls für die Streichung der 800.000 € für den Grunderwerb von Bauerwartungsland aus dem Masterplan aus und erklärt, langfristig sei kein Bedarf an neuen Baugebieten vorhanden. Er weist auf das „Regionale Raumordnungsprogramm“ (RROP) des Landkreises Friesland hin. In diesem „Regionalen Raumordnungsprogramm“ (RROP) werde das Zentrieren von Wohnraum in der Stadtmitte empfohlen. Hinsichtlich der vorhandenen Baulücken regt er an, über ein entsprechendes Flächenmanagement nachzudenken. Weiterhin beantragt Ratsherr Harjes für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Streichung der 77.000 € aus dem Masterplan, die für den Rückbau des kleinen Kreisels in der Mühlenstraße vorgesehen seien.

 

Bürgermeister Albers fügt hinzu, die Flächen, die die Stadt für mögliches Bauerwartungsland erwerben wolle, seien im Flächennutzungsplan der Stadt Jever als Bauland ausgewiesen worden. Der Flächennutzungsplan sei zudem mit dem Landkreis Friesland abgestimmt worden und die Inhalte des Flächennutzungsplanes seien Gegenstand des „Regionalen Raumordnungsprogrammes“ (RROP). Die Zielsetzungen des Landkreises bezüglich der Verdichtungen seien folglich bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes sowie bei der Erstellung des Entwurfes zum RROP berücksichtigt worden.

 

Ratsherr Albers erklärt, die SWG-Fraktion sei sehr erfreut darüber, dass Kosten für den Ausbau des Radweges entlang der Landesstraße 813 im Masterplan 2020 berücksichtigt worden seien. Zudem teilt er mit, die SWG-Fraktion werde die im Masterplan aufgeführten 800.000 € für der Grunderwerb von Bauerwartungsland mittragen, da die finanziellen Mittel in materielles Vermögen umgewandelt würden, über das die Stadt Jever weiterhin verfüge. Hinsichtlich des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zeigt Ratsherr Albers sich entsetzt. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hätten vor kurzer Zeit einen Antrag an die Stadtverwaltung gerichtet, in dem die Realisierung eines Kreisverkehres im Bereich der Kreuzung Ziegelhofstraße / Wittmunder Straße thematisiert werde und das obwohl dieser Kreuzungsbereich vor ein paar Jahren erst erneuert worden sei. Auch die Straße sei dort in einem äußerst guten Zustand. Für ihn sei es nicht verständlich, weshalb eine Fraktion diesen Antrag stelle, zugleich aber die Streichung der 77.000 € für den Rückbau des kleinen Kreisels in der Mühlenstraße beantrage, obwohl dieser sich als Gefahrenbereich herausgestellt habe.

 

Ratsherr Eden stimmt den Ausführungen des Ratsherrn Albers bezüglich der 800.000 € für den Grunderwerb von Bauerwartungsland zu.

 

Ratsherr Janßen begrüßt die Unterstützung des Antrages der SPD-Fraktion seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Er fügt hinzu, dass in den kommenden Jahren weitere Projekte anstehen würden, die die Stadt Jever finanziell leisten müsse. Die 800.000 € für den Grunderwerb von Bauerwartungsland seien auch hinsichtlich dieser noch anstehenden, weiteren Projekte nicht vorrangig. Bezüglich des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen führt Ratsherr Janßen aus, diese Maßnahme sei bereits seit mehreren Jahren im Masterplan vorgesehen. Angesichts der Fortschreibung des Masterplanes sollten nicht bereits seit Jahren bestehende Maßnahmen aus dem Masterplan gestrichen werden. Zudem sei der Rückbau des kleinen Kreisels nicht mit einem konkreten Datum versehen, sodass der Beginn dieser Maßnahme weiterhin offen bleibe und im Masterplan vorhanden bleiben könne.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer führt aus, es sei bereits Tradition, dass vor Verabschiedung des Haushaltes die Fortschreibung des Masterplanes „Perspektive Jever“ für das kommende Jahr beschlossen werde. Der Masterplan diene dem Rat der Stadt Jever als Orientierung, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren anstehen würden. Weiterhin teilt er mit, dass über einzelne Maßnahmen selbstverständlich Beratungsbedarf bestehe und über diese diskutiert werden müsse. Weiterhin erklärt Ratsherr Dr. Bollmeyer, dass auch seitens der CDU-Fraktion Vorschläge für Anpassungen des Masterplanes vorhanden seien. Diese würden jedoch im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2020 vorgebracht. Abschließend bittet er darum, der ausführlichen Ausarbeitung zur Fortschreibung des Masterplanes „Perspektive Jever“ zur Kenntnis zu nehmen und den entsprechenden Beschluss über die Kenntnisnahme zu fassen.

 

Ratsherr Eden merkt an, die zukünftige Entwicklung der Stadt Jever müsse bedacht werden. Dafür sei es erforderlich und von enormer Bedeutung, langfristig zu denken. Aus diesem Grund sei es positiv zu bewerten, dass die Stadt Jever weiteren Grunderwerb von Bauerwartungsland plane, um gegebenenfalls auch in 20 Jahren noch ausreichend Wohnraum anbieten zu können.

 

Ratsherr Albers fügt hinzu, dass in der Vergangenheit die für solche Finanzierungen notwendigen finanziellen Mittel nie gänzlich ausgeschöpft worden seien. Dies sei eventuell auch hier der Fall.

 

Bürgermeister Albers erklärt, dass bei dem Erwerb von neuem Bauland zudem ein Erlös erwirtschaftet werde, der wiederum für weitere Investitionen eingesetzt werde. So sei eine Refinanzierung anderer Projekte gewährleistet.

 

Sodann lässt der Ratsvorsitzende über den von Ratsherrn Janßen für die SPD-Fraktion gestellten Antrag, die 800.000 € für den Grunderwerb von Bauerwartungsland aus dem Masterplan zu streichen, abstimmen.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja 11 Nein 18 Enthaltungen 1

 

Der Ratsvorsitzende lässt im Folgenden über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abstimmen, die für den Rückbau des kleinen Kreisels in der Mühlenstraße vorgesehenen 77.000 € aus dem Masterplan zu streichen.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja 2 Nein 27 Enthaltungen 1

 

Ratsfrau Vredenborg möchte wissen, ob über die Kenntnisnahme des Masterplanes abgestimmt werden müsse.

 

Der Bürgermeister erklärt, mit einem Beschluss über eine Kenntnisnahme sei gewährleistet, dass der Rat der Stadt Jever sich inhaltlich mit der Thematik befasst habe. Bei einer reinen Kenntnisnahme sei keine Vorberatung erforderlich.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: