Nachtrag: 28.04.2008

Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Die größere Dimensionierung des Regenwasserkanales in der Raiffeisenstraße (Abschnitt Sellostraße bis Cammannstraße) wird als entgeltpflichtige Investitionsmaßnahme anerkannt.

 

 


Herr Schaus stellt den bereits in der Beschlussvorlage gemachten Hinweis noch einmal heraus, wonach investive Maßnahmen innerhalb der Abwasserentsorgung zwar durch den Betreiber EWE vorgenommen werden, diesen Investitionen müsse der Rat der Stadt jedoch zustimmen.

Zugleich fließen diese Investitionen in die Abwassergebühr ein. In diesem Fall ist von einer Kostenerhöhung von 0,0052 €/m³ auszugehen.

 

Herr Sender erkundigt sich, nach welchen Kriterien der sogenannte Generalent-wässerungsplan aufgestellt wird.

Herr Schaus erläutert, das dieser Plan je Einzugsbereich einer Abwasserentsorgungs-anlage aufgestellt werden müsse, der u. a. hydraulische Berechnungen für Niederschlagswasser, Rohrquerschnitte etc. aufweise. Der bisherige GEP stamme aus den 80iger Jahren. Jetzt sei ein Fachbüro aus Bremen mit der Erstellung eines aktuellen Planes beauftragt worden. Auftraggeber ist die EWE.