Nachtrag: 28.04.2008
Sitzung: 07.05.2008 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/571/2008
Beschlussvorschlag:
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Die größere Dimensionierung des Regenwasserkanales
in der Raiffeisenstraße (Abschnitt Sellostraße bis Cammannstraße) wird als
entgeltpflichtige Investitionsmaßnahme anerkannt. |
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Herr Schaus stellt den bereits in der
Beschlussvorlage gemachten Hinweis noch einmal heraus, wonach investive Maßnahmen
innerhalb der Abwasserentsorgung zwar durch den Betreiber EWE vorgenommen
werden, diesen Investitionen müsse der Rat der Stadt jedoch zustimmen.
Zugleich fließen diese Investitionen in
die Abwassergebühr ein. In diesem Fall ist von einer Kostenerhöhung von 0,0052
€/m³ auszugehen.
Herr Sender erkundigt sich, nach welchen Kriterien
der sogenannte Generalent-wässerungsplan aufgestellt wird.
Herr Schaus erläutert, das dieser Plan je
Einzugsbereich einer Abwasserentsorgungs-anlage aufgestellt werden müsse, der
u. a. hydraulische Berechnungen für Niederschlagswasser, Rohrquerschnitte etc.
aufweise. Der bisherige GEP stamme aus den 80iger Jahren. Jetzt sei ein
Fachbüro aus Bremen mit der Erstellung eines aktuellen Planes beauftragt
worden. Auftraggeber ist die EWE.