Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Entgeltordnung der Stadt für die Inanspruchnahme von Standflächen auf Veranstaltungen der Stadt Jever wird in der vorliegenden Form, inklusive der Anlage, mit Wirkung zum 1. Januar 2020 beschlossen.

 


Herr Schwarz trägt aus der Beschlussvorlage vor und erläutert kurz die vorgelegte Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Standflächen auf Veranstaltungen der Stadt Jever. Die letzte Erhöhung der Standgebühren sei im Jahr 2014 gewesen, nach sechs Jahren müssten die Beträge nun neu angepasst werden. Wichtig sei die Unterscheidung nach Standort und Betriebsart, um eine für alle transparente und nachvollziehbare Grundlage zur Berechnung der Standgebühren zu schaffen.

 

Herr Sender erkundigt sich, wie die Verwaltung auf die Aufteilung in vier Zonen komme.

 

Herr Schwarz beruft sich auf Erfahrungswerte, die zeigen, welche Standorte stärker frequentiert, für den Standbetreiber damit attraktiver seien und folglich teurer sein müssen.

 

Frau Theesfeld ergänzt, dass die Wertigkeit der unterschiedlichen Zonen durch die Rückmeldungen der Schausteller bestätigt werde.

 

Herr Eden spricht aus Sicht eines Betroffenen und hält die Einstufung der Zonen für durchaus nachvollziehbar und zutreffend. Er gibt nur zu Bedenken, dass auf lange Sicht die Wirtschaftlichkeit für die Standbetreiber zu berücksichtigen sei.

 

Herr Janßen äußert, dass die Verwaltung gegebenenfalls sicher bereit sei, die Standgebühren zu senken, um die Standbetreiber nicht zu verlieren. Grundsätzlich solle man den Erfahrungswerten der Verwaltung vertrauen.

 

Herr Sender erfragt, wie der Festpreis für das Riesenrad zustande komme. Frau Theesfeld antwortet, sie habe sich in Nachbarkommunen erkundigt und sich nach deren Preise gerichtet.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.