Nachtrag: 01.11.2019 Nummer 1

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Vom Restkapital der „Erbschaft Marcus“ (25.711,41 EUR) werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich 5.000,00 EUR für die Unterstützung bedürftiger alter Menschen eingesetzt. Für die Mittelverwendung gelten die Grundsätze der Satzung der Stadt Jever für die Unterstützung alter Menschen sowie zur Förderung der Seniorenarbeit.

 


Herr Heeren trägt kurz zum Sachverhalt vor. Herr Werber fragt an, ob das Vermögen rein rechtlich überhaupt angetastet werden dürfe. Seines Erachtens müsse Stiftungsvermögen immer im Bestand erhalten bleiben. Herr Heeren erklärt, dass dies richtig sei, es hier jedoch nicht um eine Stiftung gehe, sondern um ein Erbschaftsvermögen das gänzlich aufgebraucht werden könne. Hinsichtlich der Verwendung der Mittel müsse nur der testamentarische Wille der Erblasserin berücksichtigt werden. Dies sei hier gegeben. Die Stiftung für ältere Menschen in Jever werde hierbei nicht angetastet und bleibe in seiner jetzigen Form auch erhalten. Aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinspolitik, sei hier jedoch in der näheren Zukunft kaum noch mit zu verteilenden Erträgen zu rechnen.

Um Rechtssicherheit und Vergabekriterien im Rahmen der Verteilung der verbliebenen Erbschaftsmasse zu haben, solle die Satzung der Stiftung für ältere Menschen in Jever lediglich analog zur Anwendung kommen. 

 

Herr Dr. Bollmeyer führt aus, dass seine Fraktion die vorgeschlagene Verfahrensweise für eine gute und sinnvolle Idee im Interesse der bedürftigen alten Menschen von Jever halte. Die CDU-Fraktion werde daher entsprechend zustimmen.

 

Anschließend beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: