Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die vorgestellte Umplanung des Projektes durch die Firma Gilde Investors wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

3.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Entwurfes der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungs-planes Nr. 80 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bahnhofstraße/Adolf-Ahlers-Straße" nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Maassen van den Brink und Heiny von der Fa. Gilde Investors, Herrn Korte vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach und Partner, Herrn Braun von der Fa. Stadt+Handel, Herrn Koerte von der Fa. Edeka-Expansion und Herrn Wichmann, den Betreiber der Edeka-Märkte an der Adolf-Ahlers-Straße und an der Lindenjbaumstraße.

 

Herr Heiny, der Architekt der Fa. Gilde Investors, stellt anhand einer Präsentation in Diaform die neuen Ansichten des geplanten Vorhabens vor. Seine Firma wolle das Vorhaben in dieser Weise realisieren, wenn der Bebauungsplan, wie er heute im Entwurf vorgestellt werden soll, zum Satzungsbeschluss geführt werde.

 

Herr Harjes erkundigt sich, inwieweit es vertraglich geregelt sei, dass die Pizzeria von dem jetzigen Standort in das neue Gebäude umziehe. Herr Maassen van den Brink erwidert, dass der Umzug vertraglich vereinbart worden sei. Herr Heiny ergänzt, dass man bereits mit dem Betreiber des Kinos gesprochen habe und dieser darüber informiert worden sei, dass das Kino während der Bauphase 3 bis 4 Monate geschlossen bleiben müsse. Dieser habe dagegen keine Einwendungen erhoben. Auf weitere Anfrage erklärt er, dass die Spielothek auch in dem Gebäude verbleibe.

 

Der Vorsitzende fragt, ob um das Kino herumgebaut werde. Dieses bestätigt Herr Heiny. Das Kino bleibe so bestehen, es werden aber neue Toiletten gebaut und ein neues Dach eingezogen. Der Kinosaal bleibe in seiner heutigen Form erhalten.

 

Herr Udo Albers stellt fest, dass die kritischen Anmerkungen zu dem Vorentwurf Berücksichtigung gefunden haben und bedankt sich bei den Planern dafür. Er nimmt Bezug auf den Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Polizei und der Verkehrsbehörden bezüglich der Zufahrt von der Bahnhofstraße auf das Grundstück. Hier sei die Anregung aufgenommen worden, die Zufahrt so zu regeln, dass ein Einfahren von der Bahnhofstraße von Süden kommend zukünftig nicht mehr zulässig sein und nur noch die Zufahrt von Norden kommend erhalten bleiben soll. Herr Udo Albers regt an, diese Zufahrt insgesamt zu schließen, da die Zufahrten an der Adolf-Ahlers-Straße genutzt werden könnten. Wenn er die dortige verkehrliche Situation in der dunklen Jahreszeit betrachte, sei diese nicht optimal. Eine Aufhebung dieser Zufahrt würde aus seiner Sicht für klarere Verkehrsverhältnisse sorgen. Herr Maassen van den Brink erwidert, dass bei der Planung ein Verkehrsplaner hinzugezogen worden sei, der bestätigt habe, dass die Zufahrten gut organisiert seien. Herr Udo Albers bittet darum, die Aufhebung der Zufahrt durchzuplanen. Herr Maassen van den Brink erklärt, er müsse erst mit den Mietern darüber sprechen.

 

Herr Dr. Funk erklärt, dass die vorgestellten Ansichten besser aussehen, als der jetzige Bestand. Er begrüße daher diese neue Planung und könne sich dem Beschlussvorschlag anschließen, das Bebauungsplanverfahren weiter zu betreiben.

 

Herr Theemann führt aus, dass der Punkt, der ihn bewege, die Vergrößerung der Verkaufsfläche sei. Dieses habe er in der letzten Sitzung zu diesem Bebauungsplanverfahren thematisiert, sehe aber keinen Kompromiss bei der vorgestellten Neuplanung. Er weist darauf hin, dass dieser Bereich eine Relevanz für die gesamte Stadt habe und der Rat die gesamte Stadt im Auge haben müsse, insbesondere unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes. Diese Maßnahme unterstütze auch nicht den Tourismus. Das Tourismuskonzept und die Stadtplanung sollten zusammengeführt und nicht einzeln betrachtet werden. Er befürchte, dass die Altstadt kaputt gemacht werde, insbesondere der dortige EDEKA-Markt. Diese Gefahr sei durchaus real und würde der guten Entwicklung der Altstadt entgegenwirken. Man solle die Planung mit dem Appell zurückgeben, die Größe der Verkaufsfläche zu überdenken. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Planentwurf erst noch vorgestellt werde und Herr Korte und Herr Braun dazu weitere Erläuterungen geben werden.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass seiner Ansicht nach die Ansiedlung des Getränkemarktes im Gutachten nicht richtig abgewogen worden sei. Der Verlust für den Getränkemarkt an der Wittmunder Straße werde seines Erachtens höher als 5 % ausfallen. Er befürchte einen Leerstand. Außerdem würde es ihn interessieren, wie der neue Getränkemarkt aussehen werde.

 

Herr Wolken führt aus, dass er, vorbehaltlich der noch ausstehenden Vorstellung des Entwurfes, die vorgestellte Gebäudeplanung begrüße. Die Argumente von Herrn Theemann bezüglich der Auswirkungen auf den Tourismus könne er nicht nachvollziehen. Da der EDEKA-Markt an der Lindenbaumstraße mittlerweile vom gleichen Pächter betrieben werde, gebe es auch keine Konkurrenzsituation und damit kein Problem mehr. Das Bebauungsplanverfahren könne daher fortgeführt werden. 

 

Der Vorsitzende erteilt sodann Herrn Korte das Wort. Dieser erinnert daran, dass seit der letzten Behandlung dieses Bebauungsplanverfahrens im Ausschuss einige Zeit ins Land gegangen sei. Mittlerweile liege ein neues Gutachten und eine Neuplanung der Gebäude vor. Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation erläutert er den Werdegang und die Ziele der Bauleitplanung sowie die Abwägungsvorschläge. Außerdem stellt Herr Korte die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes und einen Vergleich des Verträglichkeitsgutachtens alter und neuer Fassung vor.   

 

Herr Korte erklärt zu Thema Zufahrt von der Bahnhofsstraße, dass bauleitplanerisch eine Schließung gesichert werden könne. 

 

Herr Korte führt weiter aus, dass aufgrund der Stellungnahme der IHK eine redaktionelle und inhaltliche Überarbeitung des Verträglichkeitsgutachtens vorgenommen worden sei. Letztendlich habe sich das Ergebnis aber nicht geändert. Es bleibe dabei, das Vorhaben stehe im Einklang mit dem Einzelhandelsentwicklungskonzept 2016 der Stadt Jever. Der EDEKA-Markt in der Innenstadt werde sogar durch das Vorhaben gestärkt. Die Besorgnisse bezüglich des Tourismus könne er nicht teilen, da die Touristen, die nach Jever kommen, vorrangig die Innenstadt mit ihren historischen Gebäuden ansteuern und nicht den Markt an der Adolf-Ahlers-Straße, um dort einzukaufen. Die durch das Vorhaben ausgelösten Umsatzumverteilungen seien lt. Aussage des Gutachters verträglich. Würden diese 10 % übersteigen, dann sei in der Regel von einer Unverträglichkeit auszugehen. Es könne aber auch eine geringere Schwelle geben, die zu einer Unverträglichkeit führe, diese sei aber hier nicht gegeben. Die Vorwürfe der IHK hinsichtlich fehlender Inhalte des Verträglichkeitsgutachtens würden nicht stimmen. Alle als fehlend bezeichneten Themen seien enthalten gewesen.

 

Herr Braun geht auf die Stellungnahme des Bürgers 1 und dem dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlag ein. Es sei moniert worden, dass nicht konkrete Standortdaten in das Verträglichkeitsgutachten eingeflossen seien. Hier werde aber an dem allgemein üblichen Vorgehen festgehalten, sich zur Ableitung der Umsätze an den Branchen- und betriebsüblichen Leistungskennziffern zu orientieren. Den Vorwurf des „Gefälligkeitsgutachtens“ weist Herr Braun zurück. Dieses könne sich kein Büro, das in dem Bereich der Einzelhandelsentwicklungskonzepte tätig sei, leisten. Hier werden nach objektiven Maßstäben die Vorhaben beurteilt und nicht nach Vorgabe durch den Auftraggeber.

 

Herr Theemann erklärt, dass von verschiedenen Verträglichkeitsgutachten gesprochen werde, ihm aber das neueste noch gar nicht vorliege. Herr Korte erwidert, dass das neue Verträglichkeitsgutachten noch nicht veröffentlich worden sei und heute erstmalig vorgestellt werde. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werde es mit ausgelegt. Darin seien die Verschiebungen und Änderungen der letzten 2 Jahre mit eingearbeitet worden. Herr Theemann erklärt, dass es „pfiffig“ gewesen wäre, dieses neue Verträglichkeitsgutachten vorher an die Ratsmitglieder zu verteilen, damit diese es zur Vorbereitung auf diese Sitzung hätten lesen können.

 

Bürgermeister Albers erwidert, dass heute von den Fachleuten vorgestellt werde, was im Einzelnen in dem Verträglichkeitsgutachten aktualisiert worden sei. Wenn es gewünscht sei, werde das Verträglichkeitsgutachten jedem Ratsmitglied zur Verfügung gestellt. Das Verträglichkeitsgutachten liegt dieser Niederschrift an.

Herr Braun rekapituliert den Werdegang des Verträglichkeitsgutachtens. Dieses sei erstmals Ende 2016/Anfang 2017 erarbeitet worden mit den damaligen Zahlen. In dem neuen Verträglichkeitsgutachten seien die neueren Zahlen des Jahre 2019 eingebaut worden. Aufgrund der Zeitverzögerung im Bauleitplanverfahren liegen neben neuen Einwohnerzahlen auch neue Umsatzzahlen vor. Beide Zahlen seien angestiegen, so dass sich das Vorhaben leicht positiver darstelle. Es gebe aber keine größeren Unterschiede zu dem Verträglichkeitsgutachten aus dem Jahr 2017. Man habe die Ausführungen zum Onlinehandel verständlicher erklärt. Das Grundstatement gelte jedoch umso mehr.

 

Herr Koerte von der Fa. EDEKA-Expansion erklärt auf Anfrage, dass der Getränkemarkt zwar in den EDEKA-Markt integriert werden solle, aber von der Mall einen direkten Zugang mit eigener Kasse erhalten werde. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob ein Zugang zum Getränkemarkt von der Bahnhofstraße her erfolgen soll. Dieses verneint Herr Koerte. Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass die Trennung Wunsch des Ausschusses bei der Behandlung des Vorentwurfes gewesen sei.

 

Herr Theemann führt aus, dass er gelernt habe, dass es durch das Vorhaben eine Umsatzverteilung zwischen 2 bis 3 Millionen Euro zu Lasten verschiedener Bereiche der Stadt, auch der Altstadt, geben werde.  Herr Koerte erklärt, dass man die neue Verkaufsfläche nicht 1 zu 1 für Sortimentserweiterungen hochrechnen könne, da eine generationsfreundliche Gestaltung des Marktes mit breiteren Gängen geplant sei. Eine Sortimentsausweitung sei nicht vorgesehen.

 

Herr Theemann stellt fest, dass die Umsatzumverteilung zu Lasten der Innenstadt gehen werde. Diese solle laut Verträglichkeitsgutachten verträglich sind. Herr Korte weist darauf hin, dass die Umsatzumverteilung nicht ansatzweise den Wert von 10 % erreiche. Ein Supermarkt, der vorwiegend Lebensmittel verkaufe, werde nicht Umsätze von einem Schuhmarkt abziehen. Herr Theemann erwidert, dass im speziellen klar zu stellen sei, dass die Innenstadt durch das Vorhaben nicht gestärkt werde. Der Getränkemarkt an der Wittmunder Straße werde aber in einem größeren Maße betroffen sein. Herr Korte erwidert, dass es immer Bereiche in einer Stadt geben werde, die geschützt werden und solche, wo die freie Marktwirtschaft sich uneingeschränkt entfalte.

 

Herr Theemann führt aus, dass eines der Ziele des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes gewesen sei, die Handlungssicherheit des Einzelhandels auf einen Zeitraum von 10 Jahren sicherzustellen. Jetzt wolle man billigend in Kauf nehmen, dass in der Innenstadt oder an anderen Standorten etwas kaputt gehe. Herr Korte erwidert, dass diese Aussage keine Bestätigung durch das Verträglichkeitsgutachten findet. Herr Braun bestätigt dieses und weist darauf hin, dass sich die durch das Vorhaben ausgelöste Umsatzumverteilung auf ca. 1,7 Mio. Euro im Bereich Lebens- und Genussmittel belaufen werde.

 

Herr Harjes erklärt, dass man dem Beschlussvorschlag folgen und das Thema nicht vertagen solle.

 

Herr Dr. Funk schließt sich dieser Aussage an. Aus der Bevölkerung habe er vernommen, dass der Markt zu eng und eine Erweiterung notwendig sei. Er selber suche diesen Markt aus dem genannten Grund nicht mehr auf. Er  begrüßt die Planung und empfiehlt die Fortführung des Verfahrens.

 

Herr Wolken unterstützt diese Aussage. Die größte Sorge seiner Fraktion sei gewesen, dass der „kleine“ EDEKA-Markt in der Innenstadt bei Durchführung dieses Vorhabens schließen müsse. Da beide Märkte nun von einem Betreiber geführt werden, sei der Bestand mittelfristig gesichert. Der Verfahren solle fortgeführt werden.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.