Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 108 „An den Schöfelwiesen Ost" mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Herr Korte erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Abwägungsvorschläge für den Bebauungsplan Nr. 108.

 

Herr Theemann unterbricht kurz den Vortrag von Herrn Korte und erfragt, ob der Bereich des Regenrückhaltebeckens für Fahrräder und Fußgänger nutzbar gemacht werden könne, sodass durch eine Brücke eine Überwegung zwischen Famila und dem Baugebiet geschaffen werden könne. Herr Korte äußert dazu, dass dies sicherlich durch textliche Festsetzungen möglich sei. Wenn dies gewünscht sei, können die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

 

Herr Wolken gibt zu bedenken, dass so ein Vorhaben bereits im Bereich der Georg-von-der-Vring-Straße geplant gewesen und nie durchgesetzt worden sei. Herr Dr. Funk weist darauf hin, dass, soweit er sich erinnere, in diesem Bereich die Eigentumsrechte ein Hemmnis gewesen waren.

 

Bürgermeister Albers gibt an, dass dieser Punkt aufgegriffen werden solle, wenn man in die konkrete Gestaltung gehe.

 

Herr Korte führt seine Präsentation weiter aus.

 

Der Vorsitzende unterbricht nach Beendigung der Präsentation die Sitzung, um den Bürgern die Gelegenheit zu geben, Fragen zu dem Bebauungsplan zu stellen.

 

Herr Wolken erklärt, nachdem ein Einwohner in Frage gestellt hatte, dass die Ratsmitglieder keine Kenntnis von deren Stellungnahme haben, dass alle Stellungnahmen dem Rat ausführlich vorliegen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.