Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

a)      Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwassergebühr der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr beträgt unverändert 3,01 €/m³.

b)      Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Niederschlagswassergebühr der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,41 €/m².

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Janßen verlässt den Sitzungssaal.

 

RF Rasenack erkundigt sich danach, ob die höheren Abwassermengen dem warmen Sommer geschuldet seien

 

VA Jones hält dies für möglich, da die Werte am Anfang des Jahres abgelesen und somit den heißen Sommer 2018 bereits beinhalten würden.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.