Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)      Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwassergebühr der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr beträgt unverändert 3,01 €/m³.

b)      Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Niederschlagswassergebühr der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,41 €/m².

 

 

 

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt ohne Diskussion: