Der Vorsitzende stellt den Entwurf zur Geschäftsordnung vor.

 

Bezüglich des Paragraphen 8 wird angeregt, eine Einwohnerfragestunde wie in den städtischen Gremien aufzunehmen und durchzuführen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf das Rederecht einräumen werde.

 

Auf die Aufnahme einer Einwohnerfragestunde in die Geschäftsordnung wird sodann verzichtet.

 

Weiterhin wird seitens einzelner Mitglieder des Arbeitskreises darum gebeten, alle Informationen zu den Sitzungen auf der Internetseite der Stadt Jever zu veröffentlichen. Dazu zählen die Namen der Mitglieder, die Niederschriften sowie alle weiteren Dokumente, die für die Arbeit des Arbeitskreises von Bedeutung seien.

 

Der Vorsitzende sichert zu, dass diese Informationen auf der Internetseite der Stadt Jever veröffentlicht würden.

 

Zudem wird vorgeschlagen, dass die E-Mailadressen und die Telefonnummern der Mitglieder allen Anwesenden zur Verfügung gestellt würden, damit die Kommunikation untereinander ebenfalls gewährleistet sei.

 

Daraufhin erkundigt sich der Vorsitzende, ob die Verwaltung aus datenschutzrechtlicher Sicht von den Anwesenden ermächtigt werde, die E-Mailadressen sowie die Telefonnummern an die Mitglieder des Arbeitskreises „Bürgerbeteiligung“ herauszugeben.

 

Die Anwesenden erteilen hierzu ihre Zustimmung.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Geschäftsordnung des Arbeitskreises „Bürgerbeteiligung“ abstimmen.

 

Die Geschäftsordnung wird einstimmig beschlossen.