Sitzung: 27.02.2020 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/1012/2016-2021
a)
Der Jahresabschluss 2011 der Stadt Jever in der
Fassung vom 05.09.2019 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
b)
Für das Haushaltsjahr 2011 wird der Bürgermeisterin
Frau Dankwardt die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
erteilt.
c)
Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 846.881,73 €
wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG und § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit dem auf die
vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 8.674,75 € der
zweckgebundenen Rücklage zugeführt und mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe
von 838.206,98 € mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss
verrechnet.
d)
Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 210.166,37
€ wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 123 Abs1 Nr. 2 NKomVG und § 110
Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen
Abschluss verrechnet.
Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: