Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)      Der Jahresabschluss 2011 der Stadt Jever in der Fassung vom 05.09.2019 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

b)      Für das Haushaltsjahr 2011 wird der Bürgermeisterin Frau Dankwardt die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10  NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

c)      Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 846.881,73 € wird  gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG und § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 8.674,75 € der zweckgebundenen Rücklage zugeführt und mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 838.206,98 € mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

d)      Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 210.166,37 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 123 Abs1 Nr. 2 NKomVG und § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

 

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: