Herr Hagestedt erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Änderungen in der Programmstruktur der Städtebauförderung. Er führt aus, dass es künftig nur noch 3 Programme geben werde und die vorherigen 6 Programme darin überführt werden müssen.

 

Für die Stadt Jever bedeute dieses, dass die Förderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Kleine Städte und Gemeinden“, in deren Rahmen sie bisher für das Sanierungsgebiet IV und verschiedene Demographieprojekte Förderungen erhalten habe, in das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ übergeleitet werden.

 

In diesem Rahmen gebe es eine neue Fördervoraussetzung, nämlich die Aufnahme von Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur.

 

Diese komme laut Ansicht der Verwaltung dem im vergangenen Jahr gestellten Antrag auf Erweiterung des Sanierungsgebietes IV um die Wallanlagen entgegen, da nun zu den Fördervoraussetzungen die Schaffung von Grünanlagen und Freiräumen und die Vernetzung von Grün- und Freiflächen gehören.

 

Hier habe die Verwaltung die Hoffnung, dass auch die Förderung für die Sanierung der Graften als Wasserspeicher in größerem Umfang möglich sein könnte, als bisher bekannt. Laut Aussagen der Vertreter des Umweltministeriums bei der Vorstellung der neuen Programmstruktur solle es sich um „lernende“ Programme handeln, so dass im Rahmen der Anpassung an den Klimawandel mit entsprechender Begründung zusätzliche Förderungen möglich seien.

 

Herr Hagestedt informiert darüber, dass im April die sogenannte Einplanungsrunde des Umweltministeriums tage und dann über den Erweiterungsantrag der Stadt Jever entscheiden werde. Mit einem Bescheid sei aber erst in der 2. Jahreshälfte zu rechnen.