Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 8 Nr. 9 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung

von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes

für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag

im Abschnitt „Friesenweg von der Anton-Günther-Straße bis zur Südergast“ für folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:

Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

Ohne Diskussion lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.