Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 220.883,07 Euro für Personalrückstellungen werden überplanmäßig genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwand  im Budget Personalaufwendungen.

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Schüdzig zeigt sich erstaunt über die Erhöhung der Personalrückstellungen, da die Kommunen bei der Bildung von Rückstellungen seiner Meinung nach autark und nicht abhängig von den Entscheidungen des Landes seien.

 

VA Rüstmann erklärt, es gebe Vorschriften, wie Rückstellungen zu bilden seien. Da die Höhe der Rückstellungen abhängig von der Höhe der Bezüge sei, würden diese eben auch bei einer Erhöhung der Bezüge angepasst werden müssen.

 

RH Schüdzig wundert sich über die Höhe des überplanmäßigen Aufwandes.

 

VA Rüstmann zeigt Verständnis für die Verwunderung. Auch ihm sei diese Zahl zunächst sehr hoch vorgekommen. Es handele sich hierbei jedoch nicht um eine Schätzung, sondern um eine nachvollziehbare und transparente Berechnung. Man müsse hierbei bedenken, dass auch jüngere Beamte bei der Stadt beschäftigt werden würden.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.