Sitzung: 16.03.2020 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/1043/2016-2021
Beschlussvorschlag:
Die
überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 220.883,07 Euro für
Personalrückstellungen werden überplanmäßig genehmigt. Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwand im Budget
Personalaufwendungen.
VA Rüstmann führt in den
Sachverhalt ein.
RH Schüdzig zeigt sich erstaunt
über die Erhöhung der Personalrückstellungen, da die Kommunen bei der Bildung
von Rückstellungen seiner Meinung nach autark und nicht abhängig von den
Entscheidungen des Landes seien.
VA Rüstmann erklärt, es gebe
Vorschriften, wie Rückstellungen zu bilden seien. Da die Höhe der
Rückstellungen abhängig von der Höhe der Bezüge sei, würden diese eben auch bei
einer Erhöhung der Bezüge angepasst werden müssen.
RH Schüdzig wundert sich über
die Höhe des überplanmäßigen Aufwandes.
VA Rüstmann zeigt Verständnis
für die Verwunderung. Auch ihm sei diese Zahl zunächst sehr hoch vorgekommen.
Es handele sich hierbei jedoch nicht um eine Schätzung, sondern um eine
nachvollziehbare und transparente Berechnung. Man müsse hierbei bedenken, dass
auch jüngere Beamte bei der Stadt beschäftigt werden würden.
Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.