Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 8 Nr. 9 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag in der Adolf-Ahlers-Straße im Teilbereich der Wohnanlagen der Wohnungsbau Friesland für folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:

Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung

 

 

 

 

 


Ratsherr Schönbohm zeigt sich erfreut darüber, dass nun nach längerer Zeit beabsichtigt sei, die Straßenbeleuchtung in der Adolf-Ahlers-Straße im Bereich der Wohnanlagen der Wohnungsbaugesellschaft mbH zu erneuern bzw. zu erweitern.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: