Sitzung: 07.05.2020 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/1036/2016-2021
Gemäß
§ 8 Nr. 9 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6
des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“
wird der Straßenausbaubeitrag in der Adolf-Ahlers-Straße im Teilbereich der
Wohnanlagen der Wohnungsbau Friesland für folgende Teileinrichtung
selbstständig erhoben:
• Herstellung bzw. Erneuerung
und Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Ratsherr Schönbohm zeigt sich erfreut darüber, dass nun nach längerer Zeit beabsichtigt sei, die Straßenbeleuchtung in der Adolf-Ahlers-Straße im Bereich der Wohnanlagen der Wohnungsbaugesellschaft mbH zu erneuern bzw. zu erweitern.
Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: