Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 8 Nr. 9 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag im Abschnitt „Friesenweg von der Anton-Günther-Straße bis zur Südergast“ für folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:

Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: