Sitzung: 07.05.2020 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/1037/2016-2021
Gemäß § 8 Nr. 9 der „Satzung der Stadt
Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
Straßenausbaubeitrag im Abschnitt „Friesenweg von der Anton-Günther-Straße bis
zur Südergast“ für folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:
• Herstellung bzw. Erneuerung
und Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: