Nachtrag: 30.04.2020

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Entwurf der Richtlinie „Corona-Hilfe Jever“ wird mit den in der Sitzung des Verwaltungsausschusses gefassten Änderungen beschlossen. Der neue Entwurf der Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

 

Dem außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 300.000 € beim Produkt/Leistung „Wirtschaftsförderung“, Nr. 5.7.1.001.100, SK 431200, wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Ausweisung eines höheren Fehlbetrags.

 

Der Ratsvorsitzende dankt dem Rat der Stadt Jever für seine Bereitschaft, die durch die „Corona-Krise“ in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen finanziell zu unterstützen.

 


Der Bürgermeister führt aus, die Richtlinie „Corona-Hilfe Jever“ sei ein Teil des Gesamtprojektes des Friesland-Hilfsfonds für die durch die „Corona-Krise“ in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen, welches nach Rücksprache mit dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als ein „2-Säulen-Modell“ entwickelt worden sei. Entstanden sei dieses Modell, da u.a. der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever frühzeitig signalisiert habe, einen eigenen Hilfsfonds für jeversche Unternehmen aufzustellen. Dieses stadteigene Hilfsprogramm sei innerhalb kürzester Zeit entwickelt worden. Er hebt zudem lobend hervor, dass das Hilfsprogramm aus einer Zusammenarbeit zwischen den Städten Jever und Schortens entstanden sei. Die Stadt Schortens habe ebenfalls eine eigene Richtlinie zur Wirtschaftsförderung aufgrund der „Corona-Krise“ erstellt. Als Vorlage für die jeweilige stadteigene Richtlinie sei die Richtlinie der Stadt Hildesheim verwendet worden. Er betont abschließend, die Richtlinie „Corona-Hilfe Jever“ leiste einen positiven Beitrag zur Förderung der heimischen Wirtschaft. 

 

Herr Rüstmann erklärt, die stadteigene Richtlinie „Corona-Hilfe Jever“ ziele vorrangig auf das Alleinstellungsmerkmal der Stadt Jever ab, indem ausschließlich der Tourismus in Form der Hotellerie, des Gastgewerbes, aber auch der touristisch geprägte Einzelhandel gefördert würden. Er hebt hervor, für den Einzelhandel gelte zusätzlich, dass der Bereich der Lebensmittel von einer Förderung ausgeschlossen werde, da diese Branche des Einzelhandels von Schließungen nicht betroffen gewesen sei und keine wirtschaftlichen Ausfälle erlitten habe. Herr Rüstmann teilt zudem mit, ursprünglich seien zwei Runden für die Verteilung von etwaigen finanziellen Mitteln an die Unternehmen vorgesehen gewesen. In einer ersten Runde hätten demnach zunächst die Tourismusbranche in Form von Gaststätten und Hotellerie einen finanziellen Zuschuss erhalten können und der touristisch geprägte Einzelhandel hätte demnach erst in einer zweiten Runde Zuschüsse erhalten könne. Der Verwaltungsausschuss habe jedoch beschlossen, lediglich eine Runde durchzuführen, in der Hotellerie, Gaststätten und Einzelhandel gleich gewertet würden. Herr Rüstmann informiert darüber, dass voraussichtlich schon ab Montag, dem 11. Mai 2020 Anträge in digitaler Form bei der Stadt Jever eingereicht werden könnten. Er weist darauf hin, es handele sich nicht um einen Liquiditätszuschuss, vielmehr diene der Zuschuss ausschließlich den Unternehmen, die situationsbedingt einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten hätten und unmittelbar eine Geschäftsaufgabe drohe. Dieser wirtschaftliche Schaden müsse konkret über Bilanzen oder betriebliche Auswertungen nachgewiesen werden. Insgesamt sei im Einzelfall ein Zuschuss in Höhe von maximal 25.000 € möglich. Der stadteigene Hilfsfonds sei mit ein Gesamtvolumen in Höhe von 300.000 € ausgestattet, eine Vergabe erfolge in einer Bewerbungsrunde. Sofern der Hilfsfonds in dieser ersten Runde nicht vollumfänglich ausgeschöpft werde, werde nach zwei Wochen eine zweite Bewerbungsrunde durchgeführt. Sofern jedoch in der ersten Bewerbungsrunde mehr Anträge eingereicht würden als finanzielle Mittel zur Verfügung stehen würden, erfolge eine Gewährung eines möglichen Zuschusses mittels eines Rankings. Dabei würde die Bedeutung des Unternehmens für die Innenstadt, insbesondere u.a. die Anzahl der Arbeitsplätze berücksichtigt. Abschließend merkt er an, dass die betriebswirtschaftlichen Auswertungen von einem Steuerberater erstellt oder bestätigt werden müssten und schlägt vor, der Richtlinie zuzustimmen.

 

Ratsherr Janßen hebt den Entwurf der Richtlinie „Corona-Hilfe Jever“ seitens der Verwaltung lobend hervor. Er führt weiterhin aus, dass der Landkreis Friesland ein Hilfsprogramm in Höhe von 1,5 Millionen Euro entwickelt habe, aus dem auch jeversche Unternehmen auf Antrag einen Zuschuss erhalten könnten. Zudem könnten ebenfalls „Soloselbstständige“ von diesem Programm des Landkreises profitieren. Diese erhielten bei Antragstellung einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €. Ratsherr Janßen befürwortet das stadteigene Hilfsprogramm mit dem Ziel, vorrangig die Hotellerie und die Gastronomie, aber auch den Einzelhandel finanziell zu unterstützen, um diese Branchen vor möglichen Insolvenzen zu bewahren. Insbesondere diese Branchen seien schwer von der „Corona-Krise“ betroffen und hätten keine Möglichkeiten, den bisher verlorenen Umsatz aufzuholen. Aus diesem Grund habe der Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Jever empfohlen, ausschließlich diese Bereiche finanziell zu fördern. Ratsherr Janßen teilt mit, in den vergangenen vier Wochen habe der Verwaltungsausschuss dreimal getagt. In diesen Sitzungen sei intensiv beraten und diskutiert worden. Er betont, die Diskussionen seien stets fair abgehalten worden,  letztlich hätten sich die Mitglieder des Verwaltungsausschusses auf den nun vorliegenden Entwurf der Richtlinie geeinigt. Ratsherr Janßen erklärt, die SPD-Fraktion habe stets eine Individualförderung befürwortet, bei der die Kriterien klar definiert sein müssten. Die im Hilfsfonds vorhandenen 300.000 € könnten nun je nach Einzelfall verteilt werden. Zudem sei es für die SPD-Fraktion weiterhin von großer Bedeutung, dass die Sicherung von Arbeitsplätzen und der Erhalt von Unternehmen gewährleistet werde und der Verwaltungsausschuss über die Vergabe der einzelnen Fördermittel zu entscheiden habe. Ratsherr Janßen gibt zu bedenken, dass nicht allen Unternehmen in hinreichender Form geholfen werden könne. Zusätzlich sei positiv zu bewerten, dass es sich um keinen Zuschuss handele, der zukünftig zurückgezahlt werden müsse und führt aus, ein rückzahlungspflichtiges Darlehen sei für die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen wenig hilfreich. Er hebt hervor, dass kein Rechtsanspruch auf Zahlung eines Zuschusses seitens der Stadt Jever bestehe und es sich um eine freiwillige Leistung handele. Eine Pflicht auf Unterstützung der Unternehmen bestehe seitens der Stadt Jever nicht. Ratsherr Janßen betont, mit dem stadteigenen Hilfsprogramm werde seitens Rat und Verwaltung der Stadt Jever signalisiert, dass sie auch in Krisenzeiten für die Unternehmen und Beschäftigten der Marienstadt unterstützend tätig werde. Des Weiteren sei mit diesem Hilfsprogramm eine sofortige Hilfe gewährleistet, die zudem aufgrund der derzeitigen positiven finanziellen Situation der Stadt Jever möglich sei. Er merkt an, dass zukünftig mit einem Rückgang der positiven Finanzentwicklung zu rechnen sei. Auch der Landkreis Friesland sei von dieser zukünftigen Entwicklung betroffen. Ratsherr Janßen zeigt sich erfreut darüber, dass in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften ein entsprechender Finanzbericht vorgetragen werde, der u.a. diese zukünftige finanzielle Entwicklung aufzeige. Außerdem begrüßt er die Aussage des Bürgermeisters in einer der vergangenen Sitzungen des Verwaltungsausschusses, dass dieser sich für den Erhalt der freiwilligen Leistungen der Stadt Jever weiterhin einsetze. Abschließend teilt Ratsherr Janßen für die SPD-Fraktion mit, dass sie dem „Corona-Hilfsfonds“ der Stadt Jever zustimmen werde.

 

Ratsherr Zillmer führt aus, die Idee eines Friesland-Hilfsfonds, die der Landrat zusammen mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entwickelt habe, sei positiv zu bewerten, da mit diesem Hilfsprogramm Gewerbetreibende und Unternehmen die Möglichkeit eines finanziellen Zuschusses erhielten, sofern die Hilfsmaßnahmen von Bund und des Landes Niedersachsen keine ausreichende Abhilfe schafften. Er teilt weiterhin mit, dass nach erster Vorstellung eines kreisweiten Hilfsfonds mit Beteiligung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden festgestellt worden sei, dass eine Förderung nach dem sogenannten „Gießkannenprinzip“ erfolge und jeversche Unternehmen nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Daraus sei die Idee entstanden, als Stadt Jever einen eigenen Hilfsfonds zu entwickeln. Dies sei von allen fünf Fraktionen des Rates der Stadt Jever befürwortet worden, sodass nach vielen Diskussionen ein Entwurf zu einer Richtlinie vorliege, welche neben des Hilfsprogrammes des Landkreises Friesland eine weitere Möglichkeit darstelle, den in der „Corona-Krise“ in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen, insbesondere jene, die für die Marienstadt bedeutsam seien, zu fördern. Hierzu zählten der Tourismus, die Hotellerie, die Gastronomie, aber auch der Einzelhandel. Insgesamt habe man sich im Verwaltungsausschuss auf einen Hilfsfonds mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 300.000 € geeinigt. Ein Hilfsprogramm mit einem größeren Gesamtvolumen sei aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Jever nicht möglich. Weiterhin teilt Ratsherr Zillmer mit, könne nicht allen Unternehmen der Stadt Jever hinreichend geholfen werden und erklärt abschließend, mit der zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch die Stadt Jever könnten gegebenenfalls endgültige Schließungen von Betrieben sowie Insolvenzen abgewendet werden.

 

Ratsfrau Thomßen teilt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit, die Unterstützung jeverscher Betriebe im Gastronomiebereich, der Hotellerie sowie den Einzelhandel sei selbstverständlich und trage dazu bei, die Attraktivität der Marienstadt zu erhalten. Sie hebt die konstruktive Zusammenarbeit aller fünf Ratsfraktionen hinsichtlich der Erstellung eines Hilfsfonds der Stadt Jever lobend hervor und dankt der Verwaltung für die zeitnahe Umsetzung des Antrages, einen eigenen Hilfsfonds aufzustellen. Ratsfrau Thomßen merkt an, die Möglichkeit eines Zuschusses seitens der Stadt Jever werde voraussichtlich nicht ausreichen, um alle in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen hinreichend unterstützen zu können, jedoch könne ein finanzieller Zuschuss zu einer geringen Entlastung beitragen. Sie erklärt, gegebenenfalls existierten zusätzliche Hilfsmöglichkeiten für die Gewerbetreibenden Jevers und verweist in diesem Zusammenhang auf die am Freitag, dem 08. Mai 2020 stattfindende Onlinediskussion zu dem Thema „Einzelhandel & Gastronomie in der Corona-Krise“, in der etwaige weitere Hilfsmöglichkeiten mit Gastronomen und Einzelhändlern der Stadt erörtert würden. Weiterhin appelliert Ratsfrau Thomßen, an die Menschen zu denken, die durch die „Corona-Krise“ in Kurzarbeit geraten seien oder ihren Arbeitsplatz durch diese Krise verloren hätten. Sie gibt zu bedenken, dass die wirtschaftliche Not bei den Menschen unter Umständen zunehmen werde und macht deutlich, die Politik sei auf Rückmeldungen angewiesen, um entsprechend reagieren zu können. Sie teilt abschließend mit, die Schaffung eines Hilfsfonds stelle eine erste Hilfsmaßnahme dar, der die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zustimmen werde. 

 

Ratsherr Schönbohm führt zur derzeitigen, außergewöhnlichen Situation aus und betont, zum jetzigen Zeitpunkt seien parteiinterne Konflikte nicht geboten. Er zeigt sich erfreut darüber, dass alle fünf Ratsfraktionen nach langen und intensiven Diskussionen überein gekommen seien, ein solches Förderprogramm für die Stadt Jever zu entwickeln. Weiterhin teilt er für die SWG-Fraktion mit, für sie sei der Erhalt der Geschäfte sowie der Arbeitsplätze stets von enormer Bedeutung gewesen. Zudem sei eine Individualförderung befürwortet worden, um gezielt zu fördern und somit Arbeitsplätze sichern zu können. Abschließend dankt Ratsherr Schönbohm der Verwaltung für den vorliegenden Entwurf der Richtlinie und zeigt sich zuversichtlich, dass eine möglichst hohe Anzahl von Unternehmen mit einem Zuschuss aus dem Förderprogramm unterstützt werden könne.      

 

Ratsherr Theemann teilt für die FDP-Fraktion mit, sie begrüße die zweite Säule des Friesland-Hilfsfonds und werde dem Hilfsprogramm in der vorliegenden Fassung zustimmen. Er erklärt, mit der Richtlinie erhielten sowohl die Gastronomie, die Hotellerie als auch der Einzelhandel sowie der Tourismus eine Perspektive. Er führt zudem aus, der jetzige Zeitpunkt sei ideal, um die Chance einer Förderung zu ergreifen und in Verbindung mit der Eigeninitiative und Engagement seitens der Unternehmen einen Aufschwung im Tourismus zu erreichen. Ratsherr Theemann betont abschließend erneut, dass die FDP-Fraktion dem Hilfsfonds zustimmen werde.

 

Bürgermeister Albers fasst zusammen, der Rat der Stadt Jever habe, sofern er dem  Hilfsfonds „Corona-Hilfe Jever“ zustimmen werde, der Wirtschaft die vollste Unterstützung signalisiert, indem er Beschlüsse gefasst habe, die insbesondere den Branchen der Gastronomie, Hotellerie sowie den Einzelhandel finanziell Abhilfe schaffe. Er hebt das enorme solidarische Miteinander in der Stadt Jever sowie im Rat der Stadt lobend hervor. Zudem betont er, dass sowohl Rat als auch Verwaltung während der Krise stets besonnen agiert hätten, um möglichst nachhaltig unterstützen zu können. Abschließend dankt Bürgermeister Albers dem Rat der Stadt Jever für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen. 

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt: