Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 109 „An den Schöfelwiesen West" mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Frau Lasar stellt anhand der anliegenden Präsentation die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge und deren Auswirkungen auf den Entwurf vor.

 

Herr Theemann begrüßt, dass die Dachbegrünung nicht verpflichtend sei, möchte jedoch dennoch wissen, weshalb keine Verpflichtung durchgeführt werde. Frau Lasar erklärt, dass eine Dachbegrünung technisch aufwendig sei und im Vergleich zum normalen Bau auch deutlich teurer.

 

Herr Theemann fragt weiter, ob es bereits Gespräche mit der Sielacht bzgl. des Rad- und Fußweges gegeben habe. Dies verneint Herr Rüstmann. Herr Udo Albers möchte wissen, in welcher Form der Fußweg vorgesehen sei, da laut Stellungnahme der Sielacht der Fußweg nicht bebaut werden solle. Frau Lasar antwortet, dass sie bereits mit der Sielacht telefoniert habe und konkrete Abstimmungen vorliegen. Die Sielacht wäre mit einer wasserdurchlässigen Beschichtung einverstanden. Außerdem sei dies in der textlichen Festsetzung Nr. 9 des Bebauungsplanentwurfes so festgesetzt worden.

 

Herr Udo Albers erfragt, ob bei der Planung bedacht worden sei, dass dadurch ein größeres Verkehrsaufkommen vorhanden sei, dass Auswirkungen auf den Minikreisel und die Gesamtverkehrssituation habe. Herr Rüstmann erwidert, dass weder die Polizei noch die Straßenverkehrsbehörde eine Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben habe. Es seien jedoch bereits Gespräche im Zusammenhang mit dem vorherigen Bebauungsplan durchgeführt worden. Bei diesen Gesprächen sei der komplette Bereich berücksichtigt worden. Die Stadt sei im Grundsatz dazu verpflichtet, den Kreisel zu ändern, wenn die Baugebiete erschlossen sind. Herr Udo Albers möchte weiter wissen, ob sich die Zahlen der letzten Zählung beim Kreisel geändert haben. Herr Rüstmann erklärt, dass es Fakt sei, dass die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde sich nicht geäußert haben. Das Gutachten mit Zählung sei unter Berücksichtigung des gesamten Baugebietes erstellt worden.

 

Frau Thomßen begrüßt den Fuß- und Radweg zum Kinderspielplatz und zu Famila. Sie bedauere jedoch, dass es keine Verpflichtung für Begrünung der Dächer geben solle. Die Verpflichtung wäre ein gutes Zeichen. Sie fragt an, ob eine abgeschwächte Form im Bebauungsplan möglich sei. Der Vorsitzende äußert dazu, dass es schon zu viele Bauvorschriften gebe. Herr Udo Albers stimmt dieser Äußerung zu. Es solle nicht noch mehr verpflichtet werden, da dann auch die Baukosten steigen würden. In dichtbesiedelten Städten sei eine solche Regelung vielleicht sinnvoll. Herr Wolken gibt zu bedenken, dass die Vermarktung erschwert werde, wenn immer mehr Vorschriften gemacht werden. Bürgermeister Albers erklärt abschließend, dass eine Empfehlung aufgenommen werden könne, diese sollte aber nicht als verpflichtende Festsetzung eingefügt werden.

 

Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.